openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Keine Informationspflicht zur Entgeltumwandlung, Bundesarbeitsgericht Urteil

Bild: Keine Informationspflicht zur Entgeltumwandlung, Bundesarbeitsgericht Urteil
Rüdiger Zielke
Rüdiger Zielke

(openPR) BREMEN MÜNCHEN | Seit 2002 erzählen viele Finanzdienstleister den Unternehmen, dass sie über den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ihre Mitarbeiter aktiv informieren müssten; andernfalls drohe Schadenersatz, zum Teil wurde sogar auf strafrechtliche Konsequenzen hingewiesen. Denn damit konnte der Finanzdienstleister den Arbeitgeber oftmals bewegen, die Mitarbeiter zu einem Verkaufsgespräch mit dem Finanzdienstleister zu zwingen.

Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden

Aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.01.2014 (3 AZR 807/11) geht hervor, dass es keine aus dem Gesetz herzuleitende Informationspflicht des Arbeitgebers gibt. Natürlich muss man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, aber die Vorinstanzen haben hier bereits klar argumentiert. Die Kernaussage: Ein Arbeitgeber muss nur reagieren, wenn ein Mitarbeiter seinen Anspruch geltend macht.

Warum man als Arbeitgeber trotzdem informieren sollte

„Wir haben schon immer die Meinung vertreten, dass es keine Informationspflicht des Arbeitgebers gibt“, so Rüdiger Zielke, Geschäftsführender Gesellschafter bei PensionCapital. „Unternehmen heutzutage verstehen Ihre Betriebsrente als Werkzeug zum Employer Branding und nutzen diese zur aktiven Mitarbeitermotivation. Mit einem vernünftigen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung kann mit weniger Budget häufig mehr erreicht werden.“ Da ist es doch nur legitim und verständlich, das so investierte Geld im eigenen Interesse zu bewerben.

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt: Wesentlicher Erfolgstreiber für eine hohe Mitarbeiter-Akzeptanz eine aktive Beratung der Mitarbeiter. Denn nur so erreicht man auch die Mitarbeiter, die sich sonst nicht mit Vorsorge beschäftigen.

„Für die Kommunikation gilt: Tue Gutes und rede darüber“ so Zielke weiter „denn auch der Arbeitgeber profitiert von gut abgesicherten Mitarbeitern. Damit entsteht eine klassische win-win-Situation“.

Weitere Infos unter www.pensioncapital.de.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 773264
 123

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Keine Informationspflicht zur Entgeltumwandlung, Bundesarbeitsgericht Urteil“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von PensionCapital GmbH

Bild: Entgeltumwandlung während Corona-bedingter KurzarbeitBild: Entgeltumwandlung während Corona-bedingter Kurzarbeit
Entgeltumwandlung während Corona-bedingter Kurzarbeit
BREMEN | Die betriebliche Altersvorsorge ist Bestandteil vieler Arbeitsverhältnisse. Aktuell führen die Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in einigen Unternehmen zur Kurzarbeit. Das hat Auswirkungen auf die Beiträge. Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung und kann daher nicht im Rahmen von Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung über Direktversicherung oder Pensionskasse eingesetzt werden. Es ergeben sich drei unterschiedlichen Situationen für Arbeitgeber: 1. Rein…
Bild: Einladung zum HR-Kompetenz-Workshop in OldenburgBild: Einladung zum HR-Kompetenz-Workshop in Oldenburg
Einladung zum HR-Kompetenz-Workshop in Oldenburg
BREMEN, OLDENBURG | Gemeinsam mit dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft lädt die PensionCapital GmbH am 14. November 2019 zum HR-Kompetenz-Workshop „Employer Branding in verschiedenen Phasen des Arbeitsverhältnisses“ in das Technologie- und Gründerzentrum Oldenburg ein. Referenten aus den Bereichen Personalmarketing, Benefits und Outplacement geben unter der Überschrift „Employer Branding in verschiedenen Phasen des Arbeitsverhältnisses“ konkrete Einblicke, wie Unternehmen dem zunehmenden Fachkräftemangel begegnen können. Die Teilneh…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Zurich fordert Klarstellung der Zulässigkeit der Entgeltumwandlung beim MindestlohnBild: Zurich fordert Klarstellung der Zulässigkeit der Entgeltumwandlung beim Mindestlohn
Zurich fordert Klarstellung der Zulässigkeit der Entgeltumwandlung beim Mindestlohn
… Abschaffung der vollen Beitragspflicht von Leistungen aus der bAV zur Krankenversicherung der Rentner. • Aufwertung des Rechtsanspruchs auf bAV durch eine aktivere Informationspflicht des Arbeitgebers. Der Aufwand für die Arbeitgeber kann durch entsprechend begleitete Musterdruckstücke bzw. zentrale Informationswebseiten relativ gering gehalten werden. • Recht …
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) Countdown für Arbeitgeber
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) Countdown für Arbeitgeber
… Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung“). Lassen Sie sich vom Personalfachmann informieren, wie Sie Ihre Lohnebenkosten aktiv senken und wie Sie zudem Ihrer gesetzlichen Informationspflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern nachkommen. Lassen Sie sich selbst und Ihre Mitarbeiter vom Fachmann über staatliche Förderungen und Steuersparmöglichkeiten informieren und …
Bild: Zurich drängt auf neue gesetzliche Regelungen für das bestehende bAV-SystemBild: Zurich drängt auf neue gesetzliche Regelungen für das bestehende bAV-System
Zurich drängt auf neue gesetzliche Regelungen für das bestehende bAV-System
… bAV-Anbieter mit internationaler Erfahrung den politischen Entscheidungsträgern die Umsetzung folgender Punkte: • Aufwertung des Rechtsanspruchs auf bAV durch eine aktivere Informationspflicht des Arbeitgebers. Der Aufwand für die Arbeitgeber kann durch entsprechend begleitete Musterdruckstücke bzw. zentrale Informationswebseiten relativ gering gehalten …
Bild: Arbeitgeber haftet für fehlerhafte Auskunft zur EntgeltumwandlungsvereinbarungBild: Arbeitgeber haftet für fehlerhafte Auskunft zur Entgeltumwandlungsvereinbarung
Arbeitgeber haftet für fehlerhafte Auskunft zur Entgeltumwandlungsvereinbarung
Das Bundesarbeitsgericht hat am 18.02.2020 zum Aktenzeichen 3 AZR 206/18 entschieden, dass der Arbeitgeber für Schäden haftet, die ein Arbeitnehmer aufgrund einer fehlerhaften Auskunft zu einer Entgeltumwandlungsvereinbarung erleidet, auch wenn der Arbeitgeber zu der Auskunft nicht verpflichtet war. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 8/2020 vom 18.02.2020 …
Bild: Haftungsrisiken für Unternehmen durch die Verrechnung der Abschlußkosten in der betrieblichen Altersversorgung mit EntgeltumwandlungBild: Haftungsrisiken für Unternehmen durch die Verrechnung der Abschlußkosten in der betrieblichen Altersversorgung mit Entgeltumwandlung
Haftungsrisiken für Unternehmen durch die Verrechnung der Abschlußkosten in der betrieblichen Altersversorgung mit Entgeltumwandlung
… Urteil des BAG sorgt für Unsicherheit und könnte Nachzahlungslavine auslösen! Ein verklagtes Unternehmen hat jüngst zu Beginn diesen Jahres seine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht gegen ein Urteil des Landesarbeitsgericht München vom 15.03.2007 (Az.: 4 Sa 1152/06) zurückgenommen. Das Unternehmen war verurteilt worden, einer ehemaligen Arbeitnehmerin …
Bundesarbeitsgericht – Unzulässige Versicherungstarife bei Entgeltumwandlungen
Bundesarbeitsgericht – Unzulässige Versicherungstarife bei Entgeltumwandlungen
… Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits. Der Kläger konnte die Klageforderung auch nicht auf Schadenersatzansprüche stützen. Die Beklagte hatte keine Informations- und Beratungspflichten verletzt. Über die Folgen der Zillmerung war der Kläger zutreffend und umfassend informiert worden.  Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. September 2009 - 3 AZR 17/09 -
Zurich: Altersversorgungsleistungen nicht auf Grundsicherung anrechnen
Zurich: Altersversorgungsleistungen nicht auf Grundsicherung anrechnen
… bAV-Anbieter mit internationaler Erfahrung den politischen Entscheidungsträgern die Umsetzung folgender Punkte: • Aufwertung des Rechtsanspruchs auf bAV durch eine aktivere Informationspflicht des Arbeitgebers. Der Aufwand für die Arbeitgeber kann durch entsprechend begleitete Musterdruckstücke bzw. zentrale Informationswebseiten relativ gering gehalten …
Rechtliche Probleme bei Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge
Rechtliche Probleme bei Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden. Wenn der Arbeitgeber Arbeitsentgelt in eine betriebliche Altersvorsorge umwandelt, dann ist es nicht zulässig, anstelle von Barlohn eine Direktversicherung mit voll gezillmerten Tarifen zuzusagen. Der Arbeitnehmer hat in diesen Fall nur Anspruch auf Aufstockung der Versicherungsleistungen. Die Parteien vereinbarten …
Bei der gesetzlichen Betriebsrente lauern Gefahren
Bei der gesetzlichen Betriebsrente lauern Gefahren
Im Juni 2012 verurteilte das Bundesarbeitsgericht einen Arbeitgeber dazu, eine Betriebsrente zu erbringen, weil eine Pensionskasse ihre Leistungen per Mitgliederbeschluss herabgesetzt hatte. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19.06.2012 – 3 AZR 408/10 ist keine Einzelfallentscheidung. Die Einstandspflicht kann alle Arbeitgeber treffen, die …
Bild: Betriebliche Altersversorgung: Keine Informationspflicht bei EntgeltumwandlungBild: Betriebliche Altersversorgung: Keine Informationspflicht bei Entgeltumwandlung
Betriebliche Altersversorgung: Keine Informationspflicht bei Entgeltumwandlung
BREMEN, MÜNCHEN | Trotz des deutlichen Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom Januar diesen Jahres kommen wiederholt Falschmeldungen von Finanzdienstleistern oder sogar Anwälten auf. Diese behaupten, es gäbe eine Informationspflicht des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung. „Damit versuchen Finanzdienstleister schon seit 2002 den Arbeitgeber zu bewegen, …
Sie lesen gerade: Keine Informationspflicht zur Entgeltumwandlung, Bundesarbeitsgericht Urteil