openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Betriebliche Altersversorgung: Keine Informationspflicht bei Entgeltumwandlung

Bild: Betriebliche Altersversorgung: Keine Informationspflicht bei Entgeltumwandlung
Rüdiger Zielke
Rüdiger Zielke

(openPR) BREMEN, MÜNCHEN | Trotz des deutlichen Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom Januar diesen Jahres kommen wiederholt Falschmeldungen von Finanzdienstleistern oder sogar Anwälten auf. Diese behaupten, es gäbe eine Informationspflicht des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung.



„Damit versuchen Finanzdienstleister schon seit 2002 den Arbeitgeber zu bewegen, die Mitarbeiter zu einem Verkaufsgespräch zu zwingen“, so Rüdiger Zielke, Geschäftsführender Gesellschafter der Pensioncapital.

Informationspflicht ist nur ein interessengesteuerter Vertriebs-Wunsch

„Jetzt erst Recht“ – so der Tenor dieser Werbeschriften. Spätestens mit dem BAG-Urteil sei eindeutig entschieden, dass es eine Informations-Verpflichtung des Arbeitgebers gäbe. Und zwar in der Form, dass er seinen Mitarbeitern Einzelgespräche vorschreiben müsse. Andernfalls könnten bei einer Pflichtverletzung Schadenersatzansprüche mit einer Rückwirkung von bis zu 30 Jahren geltend gemacht werden. „Die Anbieter hoffen dadurch, ihre eigenen Produkten direkt verkaufen zu können“, bewertet Rüdiger Zielke die Falschinformationen eindeutig.

Arbeitgeber sollten sich von derartigen Aussagen nicht verunsichern lassen. Hier möchten Produktverkäufer mit allen Mitteln ihre Produkte verkaufen. Davor sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter schützen. Denn bei einer solchen Beratungsqualität sind die Ansprüche der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber aufgrund von Falschberatungen vorprogrammiert.

BAG sieht keine Informationspflicht des Arbeitgebers

Das BAG hat in seinem Urteil (21.01.2014 - 3 AZR 807/11) bestätigt, dass es keine aus Gesetzen herzuleitende Informationspflicht des Arbeitgebers gibt. Damit stützt das Gericht die Auffassung der Pensioncapital GmbH. Das bundesweit tätige Beratungshaus für betriebliche Sozialleistungen warnt schont lange vor interessengesteuerten Falschmeldungen.

Warum man als Arbeitgeber trotzdem informieren sollte

Rüdiger Zielke betont jedoch auch die Vorteile der freiwilligen Mitarbeiterinformation: „Der Arbeitgeber sollte in seinem Interesse sein Versorgungswerk gegenüber den Mitarbeitern vermarkten. Unternehmen investieren viel Geld in das Employer Branding. Mit einem vernünftigen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung kann mit weniger Budget häufig mehr erreicht werden.“

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigt: Wesentlicher Erfolgstreiber für eine hohe Mitarbeiter-Akzeptanz ist eine aktive und seriöse Beratung der Mitarbeiter. Denn nur so erreicht man auch die Mitarbeiter, die sich sonst nicht mit Vorsorge beschäftigen.

„Für die Kommunikation gilt: Tue Gutes und rede darüber“ so Zielke weiter, „denn auch der Arbeitgeber profitiert von gut abgesicherten Mitarbeitern. Damit entsteht eine klassische win-win-Situation“.

Weitere Infos unter www.pensioncapital.de.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 827232
 276

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Betriebliche Altersversorgung: Keine Informationspflicht bei Entgeltumwandlung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von PensionCapital GmbH

Bild: Entgeltumwandlung während Corona-bedingter KurzarbeitBild: Entgeltumwandlung während Corona-bedingter Kurzarbeit
Entgeltumwandlung während Corona-bedingter Kurzarbeit
BREMEN | Die betriebliche Altersvorsorge ist Bestandteil vieler Arbeitsverhältnisse. Aktuell führen die Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in einigen Unternehmen zur Kurzarbeit. Das hat Auswirkungen auf die Beiträge. Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung und kann daher nicht im Rahmen von Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung über Direktversicherung oder Pensionskasse eingesetzt werden. Es ergeben sich drei unterschiedlichen Situationen für Arbeitgeber: 1. Rein…
Bild: Einladung zum HR-Kompetenz-Workshop in OldenburgBild: Einladung zum HR-Kompetenz-Workshop in Oldenburg
Einladung zum HR-Kompetenz-Workshop in Oldenburg
BREMEN, OLDENBURG | Gemeinsam mit dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft lädt die PensionCapital GmbH am 14. November 2019 zum HR-Kompetenz-Workshop „Employer Branding in verschiedenen Phasen des Arbeitsverhältnisses“ in das Technologie- und Gründerzentrum Oldenburg ein. Referenten aus den Bereichen Personalmarketing, Benefits und Outplacement geben unter der Überschrift „Employer Branding in verschiedenen Phasen des Arbeitsverhältnisses“ konkrete Einblicke, wie Unternehmen dem zunehmenden Fachkräftemangel begegnen können. Die Teilneh…

Das könnte Sie auch interessieren:

Zurich: Altersversorgungsleistungen nicht auf Grundsicherung anrechnen
Zurich: Altersversorgungsleistungen nicht auf Grundsicherung anrechnen
… bAV-Anbieter mit internationaler Erfahrung den politischen Entscheidungsträgern die Umsetzung folgender Punkte: • Aufwertung des Rechtsanspruchs auf bAV durch eine aktivere Informationspflicht des Arbeitgebers. Der Aufwand für die Arbeitgeber kann durch entsprechend begleitete Musterdruckstücke bzw. zentrale Informationswebseiten relativ gering gehalten …
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) Countdown für Arbeitgeber
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) Countdown für Arbeitgeber
… Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung“). Lassen Sie sich vom Personalfachmann informieren, wie Sie Ihre Lohnebenkosten aktiv senken und wie Sie zudem Ihrer gesetzlichen Informationspflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern nachkommen. Lassen Sie sich selbst und Ihre Mitarbeiter vom Fachmann über staatliche Förderungen und Steuersparmöglichkeiten informieren und …
Bild: Betriebliche Altersvorsorge birgt Haftungsrisiken für den ArbeitgeberBild: Betriebliche Altersvorsorge birgt Haftungsrisiken für den Arbeitgeber
Betriebliche Altersvorsorge birgt Haftungsrisiken für den Arbeitgeber
… Arbeitsgemeinschaft, einer Marke der Wolters Kluwer Deutschland GmbH. Die juristische Komplexität der Haftung und Beratung bei der bAV verdeutlicht der Beitrag „Zehn Gebote zur Entgeltumwandlung“ auf maklercockpit.de von Expertin Dr. Henriette Meissner. (2) „Entgeltumwandlung“ steht bei der bAV für den Abzug der Versicherungsbeiträge vom Bruttolohn. Die Autorin …
Bild: Zurich fordert Klarstellung der Zulässigkeit der Entgeltumwandlung beim MindestlohnBild: Zurich fordert Klarstellung der Zulässigkeit der Entgeltumwandlung beim Mindestlohn
Zurich fordert Klarstellung der Zulässigkeit der Entgeltumwandlung beim Mindestlohn
… Abschaffung der vollen Beitragspflicht von Leistungen aus der bAV zur Krankenversicherung der Rentner. • Aufwertung des Rechtsanspruchs auf bAV durch eine aktivere Informationspflicht des Arbeitgebers. Der Aufwand für die Arbeitgeber kann durch entsprechend begleitete Musterdruckstücke bzw. zentrale Informationswebseiten relativ gering gehalten werden. • Recht …
Produkte der zweiten Schicht bei der Fortis Leben
Produkte der zweiten Schicht bei der Fortis Leben
… Steuerersparnissen lässt sich ein ansehnlicher Teil der Versicherungsprämien finanzieren. Weitere Pluspunkte liegen in der Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer im Fall einer Entgeltumwandlung seine Direktversicherung bei einem Unternehmenswechsel zu seinem neuen Arbeitgeber mitnehmen, nach Ausscheiden aus seinem Unternehmen diese privat weiterführen oder den …
Bild: Entgeltumwandlung - Aufklärungspflicht des ArbeitgebersBild: Entgeltumwandlung - Aufklärungspflicht des Arbeitgebers
Entgeltumwandlung - Aufklärungspflicht des Arbeitgebers
… vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf diesen Anspruch hinzuweisen. …
Bild: DGbAV bleibt Hauptsponsor des ArbeitgebertagsBild: DGbAV bleibt Hauptsponsor des Arbeitgebertags
DGbAV bleibt Hauptsponsor des Arbeitgebertags
… Versorgungssysteme unabdingbar. Einen attraktiven, staatlich geförderten Weg, um den im Arbeitsleben erreichten Lebensstandard im Alter erhalten zu können, haben Arbeitnehmer über die Entgeltumwandlung. Seit 2002 können Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze für die …
Bild: Kurzarbeitergeld und EntgeltumwandlungBild: Kurzarbeitergeld und Entgeltumwandlung
Kurzarbeitergeld und Entgeltumwandlung
… Liquiditätsproblemen geplagt. Die Folge: nicht zwingend notwendige Ausgaben müssen warten. Die betriebliche Altersversorgung ist wichtig. Nach unserer Auffassung sollte jedoch die sogenannte Entgeltumwandlung für die Zeit der Kurzarbeit in der Krise ausgesetzt werden. Aus gutem Grund: Die Entgeltumwandlung reduziert das Einkommen der Arbeitnehmer. Viele Unternehmen …
Bild: Zurich drängt auf neue gesetzliche Regelungen für das bestehende bAV-SystemBild: Zurich drängt auf neue gesetzliche Regelungen für das bestehende bAV-System
Zurich drängt auf neue gesetzliche Regelungen für das bestehende bAV-System
… bAV-Anbieter mit internationaler Erfahrung den politischen Entscheidungsträgern die Umsetzung folgender Punkte: • Aufwertung des Rechtsanspruchs auf bAV durch eine aktivere Informationspflicht des Arbeitgebers. Der Aufwand für die Arbeitgeber kann durch entsprechend begleitete Musterdruckstücke bzw. zentrale Informationswebseiten relativ gering gehalten …
Bild: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz jetzt in die Praxis umsetzenBild: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz jetzt in die Praxis umsetzen
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz jetzt in die Praxis umsetzen
… welche Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung gebildet werden müssen. Wichtige Änderungen gibt es auch bei bisher schon geltenden Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung. Zukünftig sind Arbeitgeber verpflichtet, bei einer Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen im Zuge der Entgeltumwandlung einen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe …
Sie lesen gerade: Betriebliche Altersversorgung: Keine Informationspflicht bei Entgeltumwandlung