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DGbAV bleibt Hauptsponsor des Arbeitgebertags

Bild: DGbAV bleibt Hauptsponsor des Arbeitgebertags
Arbeitgeberpräsident Dr. Hund und DGbAV-Chef Josef Bader an der Carrera-Bahn. - honorarfrei
Arbeitgeberpräsident Dr. Hund und DGbAV-Chef Josef Bader an der Carrera-Bahn. - honorarfrei

(openPR) Die DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG war zum vierten Mal Hauptsponsor des Deutschen Arbeitgebertages in Berlin. DGbAV-Chef Josef Bader gab Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt die Zusicherung, auch im nächsten Jahr als Hauptsponsor die Veranstaltung zu unterstützen. Der Arbeitgebertag gilt als Kontaktbrücke zwischen Wirtschaft und Politik. Traditionsgemäß wird der Arbeitgebertag von der politischen Prominenz zum „Schaulaufen“ genutzt. Angeführt von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die das Versprechen abgab, auch 2010 zu den rund 1.400 versammelten Arbeitgebern und Verbandsvertretern zu sprechen, traten Bundesminister, Staatssekretäre und Parteigrößen vor das kritische Publikum. Die Altersversorgung der Mitarbeiter war ein immer wieder angesprochenes Thema.


Der erneut in seinem Amt bestätigte Arbeitgeberpräsident Dr. Hundt zeigte sich zufrieden, dass die parallel laufende Leistungsschau im Großen Saal des Maritim Hotels durch die Vielfalt der Sponsoren bei den Kongressteilnehmern ein gutes Echo fand. Optisch dominiert wurde die Leistungsschau durch den Stand der DGbAV, die sich erneut die große Bühne des Saals gesichert hatte. Mit einer riesigen Carrera-Bahn lockte der Konzeptionär für betriebliche Versorgungssysteme unter dem Motto „DGbAV – Spur halten zum Ziel“ die Besucher an. Auch Dr. Dieter Hundt probierte sich mehrfach an der elektronischen Handsteuerung, um eine gute Rundenzeit zu fahren. Die betriebliche Altersversorgung liegt ihm besonders am Herzen. Zusammen mit den Arbeitgeberverbänden, denen Dr. Hundt seit nunmehr 13 Jahren vorsteht, veranstaltet die DGbAV voraussichtlich im Sommer 2010 erneut den 2-tägigen bAV-Kongress in Berlin.
Die betriebliche Altersversorgung wird für die finanzielle Ausgestaltung des Ruhestands umso wichtiger, je mehr sich der Staat aus der staatlichen Rente zurückzieht. Die bAV steht deshalb besonders im Fokus staatlicher Fürsorge. Für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die keine Kinder haben oder deren Kinder ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben, ist die private Vorsorge über die Riester-Rente wenig attraktiv. Gerade für diese Bevölkerungsgruppe ist die Absicherung über betriebliche Versorgungssysteme unabdingbar.
Einen attraktiven, staatlich geförderten Weg, um den im Arbeitsleben erreichten Lebensstandard im Alter erhalten zu können, haben Arbeitnehmer über die Entgeltumwandlung. Seit 2002 können Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze für die betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Die betrieblichen Rentenansprüche, die per Entgeltumwandlung aufgebaut werden, sind sofort unverfallbar – hängen also weder vom Lebensalter noch von der Dauer der Betriebsangehörigkeit ab.
Im kommenden Jahr (2010) steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung auf monatlich 5.500 Euro. Das bedeutet für alle Arbeitnehmer, dass sie monatlich 220 Euro ihres Bruttolohns für die bAV verwenden können, von denen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Dazu DGbAV-Chef Josef Bader: „Zusammen mit den Arbeitgebern versuchen wir, bei den Betriebsangehörigen das Interesse an der Eigen-Vorsorge über Entgeltumwandlung zu wecken. Denn noch immer verschenken Arbeitnehmer Geld vom Staat, der sie durch Abgabenbefreiung beim Aufbau einer eigenen Betriebsrente unterstützen will“.
DGbAV

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