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Die Mietpreisbremse - Was steckt dahinter

29.11.201315:41 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Die Mietpreisbremse - Was steckt dahinter

(openPR) Bei den Koalitionsverhandlungen haben sich CDU/CSU und SPD in der vergangenen Woche auf die sogenannte Mietpreisbremse geeinigt. Demnach darf in stark nachgefragten Wohngegenden die neue Miete bei einem Mieterwechsel maximal zehn Prozent höher liegen als das ortsübliche Niveau. Damit sollen auch Menschen mit einem weniger hohen Einkommen bei Neuvermietungen von Wohnungen zum Zuge kommen. Was in der Theorie gut klingt, dürfte in der Praxis allerdings wirkungslos sein.



Ziel: Mietpreisanstieg verringern

Insbesondere in den beliebten Wohnlagen der großen deutschen Städte, also den Innenstädten und Szenevierteln, sind die Mieten in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Das macht viele Wohnungen dort für Normalverdienende unbezahlbar. Daher fordern Mieterverbände schon seit geraumer Zeit eine Mietpreisbremse, um den weiteren Anstieg der Mieten zu begrenzen. Nun soll in den Koalitionsvertrag folgende Regelung aufgenommen werden: Wenn eine Wohnung nach einem Mieterwechsel wieder vermietet wird, darf die neue Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese ist im Mietspiegel in Abhängigkeit von Lage, Alter und Zustand der Wohnung festgelegt. Die Mietpreisbremse darf überall dort eingeführt werden, wo die Wohnungsknappheit nachgewiesenermaßen besonders groß ist. Welche Gebiete das sind, dürfen die Länder festlegen. Die Regelung gilt dann fünf Jahre lang. Nicht betroffen von der Mietpreisbremse sind neu erbaute Wohnungen, die zum ersten Mal vermietet werden. Auch bei umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen soll sie nicht greifen.

Wirkung: anders als erhofft

Doch wie wirkt die Mietpreisbremse konkret? Ein Beispiel: Eine 80 Quadratmeter große Wohnung wurde bisher für 500 Euro vermietet, also 6,25 Euro je Quadratmeter. Nachdem die langjährigen Mieter ausgezogen sind, will der Vermieter für zehn Euro je Quadratmeter neu vermieten. Es melden sich mehrere Interessenten, am Ende erhält der zahlungskräftigste den Zuschlag und zahlt 800 Euro für die Wohnung. Nach Einführung der Mietpreisbremse darf der Vermieter bei einer Mietspiegelmiete von beispielsweise sieben Euro je Quadratmeter maximal 7,70 Euro verlangen. Die Wohnung wird also für 616 Euro angeboten. Den Zuschlag erhält aber dennoch wieder der solventeste Bewerber, da der Vermieter sein Mietausfallrisiko möglichst gering halten will. Menschen, die weniger verdienen, könnten sich die Wohnung jetzt zwar theoretisch auch leisten, kommen aber dennoch nicht zum Zuge.
Wohnungsknappheit ungelöst

Die Mietpreisbremse kann dieses Problem also nicht lösen. Hinzu kommt: Da keine einzige neue Wohnung durch sie geschaffen wird, bleibt auch die Wohnungsknappheit in den Großstädten bestehen. Tendenziell verstärkt sie sich durch die Mietpreisbremse sogar, da der Wohnungsneubau weniger attraktiv wird. Die Mieten in den Neubauten liegen nämlich in der Regel deutlich über dem Mietspiegelniveau der Umgebung. Bei einem Mieterwechsel können sie also solange nicht erhöht werden, bis das Mietspiegelniveau die Neuvermietungsmieten erreicht hat – was mehrere Jahre dauern kann. Es gibt nur eine Möglichkeit, wie die Wohnungsknappheit beseitigt und erschwinglicher Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten geschaffen werden kann: eine umfangreiche Förderung des Neubaus von Wohnungen.

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