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Novelle des Abfallrechts nicht länger aufschieben

29.04.200400:58 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Gutachten der Monopolkommission ist Ohrfeige für den Minister

18. Juni 2003 - Anlässlich des kürzlich in Bonn veröffentlichten Gutachtens der Monopolkommission zur Kreislauf- und Abfallwirtschaft erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB, und die Berichterstatterin der Unionsfraktion für das Recht der Abfallwirtschaft im Umweltausschuss des Bundestages, Tanja Gönner MdB:



Was Du heute kannst besorgen, verschiebe nicht auf morgen. Diese alte Weisheit hätte sich Bundesumweltminister Jürgen Trittin schon vor geraumer Zeit zu Eigen machen sollen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat mehrfach darauf hingewiesen, dass eine grundlegende Umstrukturierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes notwendig ist. Der Bericht der Kommission bestätigt diese Auffassung nunmehr und ist - auch hinsichtlich der derzeit laufenden Novellierung der VerpackV - eine Ohrfeige für den Minister, der die laut Gutachten notwendigen Veränderungen in der VerpackV, hin zu mehr Wettbewerb, noch nicht einmal angesprochen hat in seiner Novelle. Herr Trittin hat es bisher lieber vorgezogen, sich in dem medienwirksamen Teil des Dosenpfandes festzubeißen und eine wirkliche Novellierung des gesamten Gesetzes im Sinne des Wettbewerbs verschlafen.

Die Monopolkommission, die die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät, hat am Donnerstag ein Gutachten veröffentlicht, in welchem sie mehr Wettbewerb im Bereich der Abfallwirtschaft fordert. Es müssten auch Voraussetzungen geschaffen werden, um in Wettbewerb zum Dualen System Deutschlands zu treten. Das Gutachten arbeitet heraus, das in der Abfallwirtschaft Wettbewerbs- und Umweltrecht entgegengesetzt wirken. Hier muss von Seiten der Politik eine klare Wertung vorgenommen werden, ob entweder die eingeräumte Möglichkeit des § 7 UWG mit Freistellungsklauseln genutzt und damit kein Wettbewerb stattfinden soll, oder ob der Wettbewerb wie in allen Wirtschaftsbereichen gelten soll. Dann aber müssen für alle Marktteilnehmer bei der Frage der Nachweisbarkeit der Verwertung dieselben Regeln gelten.

Auch hinsichtlich der ebenfalls im Gutachten aufgeworfenen Frage der Liberalisierung bei der kommunalen Abfallentsorgung hat der Minister noch keinerlei Willen erkennen lassen, hier Veränderungen vorzunehmen. Vielmehr verschließt er sich ja sogar einer Neudefinition der Begrifflichkeiten von Verwertung und Beseitigung, die nach den Urteilen des EuGH vom 13.02.2003 dringend erforderlich gewesen wäre. Hier fordert die Kommission eine weitgehende Privatisierung der kommunalen Müllentsorgung.

Das Gutachten unterstreicht, dass es dringenden Handlungsbedarf im Bereich des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes gibt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich jederzeit für eine zukunftsweisende Lösung im Interesse der Umwelt und des Verbrauchers einsetzen. Es liegt nun bei Minister Trittin, endlich die Ärmel hochzukrempeln und eine ernst zu nehmende Initiative vorzulegen. Arbeit statt medienwirksamer Runden ist angesagt.

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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