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Zukünftig für alle Mieter und Käufer provisionsfrei

13.11.201312:32 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Die OTTO STÖBEN – Makler begrüßen das Besteller-Prinzip

Die Pläne der Koalition sehen für die Makler zukünftig das Bestellerprinzip vor. Das schleswig-holsteinische Maklerunternehmen OTTO STÖBEN praktiziert die einseitige Verkäuferprovision schon seit über 20 Jahren erfolgreich am Markt.

Dass es sich hierbei auch international um ein bewährtes Modell handelt, zeigt der Blick über die Grenzen. Europaweit wird nur die einseitige Provision praktiziert. In Dänemark ist es sogar untersagt, neben der Verkäufer- auch eine Käuferprovision zu nehmen.

Die erstaunlicherweise bei uns immer noch übliche geteilte Maklerprovision widerspricht aus unserer Sicht nicht nur jeglicher Fairness, sondern auch unserem kaufmännischen Gewissen. Wie soll ein Makler mit seinem Know-how für beide Vertragsparteien gleichermaßen tätig sein, während sein Verdienst ausschließlich von der Höhe des Kaufpreises abhängt?

„Für uns als Makler ist es doch viel einfacher, unseren direkten Auftraggeber von der Qualität und den damit verbundenen Kosten unserer Arbeit zu überzeugen“, erläutert Carsten Stöben, geschäftsführender Gesellschafter des mit 8 Geschäftsstellen im ganzen Land verteilten Maklerhauses. „Nur dann können wir zu 100 % seine Interessen vertreten und das bestmögliche Ergebnis erzielen.“

Dass die professionelle Maklerleistung auch von den Wohnungsvermietern gern in Anspruch genommen wird, ist bekannt. Die derzeit übliche Praxis, den Mietern die Provision abzuverlangen, spiegelt die Marktverhältnisse wieder. Jedoch gab es in der Vergangenheit auch immer wieder Zeiten und Regionen, in denen die Vermieter die Maklerkosten getragen haben.

Eine einheitliche Regelung bringt allen Parteien zunächst Rechtssicherheit und eine vergleichbare Ausgangssituation. Wer aber glaubt, dass dadurch für den Verbraucher irgendetwas günstiger werden würde, der irrt gewaltig. Es steht außer Frage, dass sämtliche Kosten, die in irgendeinem Zusammenhang mit einem Mietverhältnis stehen, letztendlich vom Mieter bezahlt werden müssen. So auch die professionelle Maklerleistung, ob nun direkt oder indirekt.

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