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Wer zahlt die Maklerprovision?

25.01.201318:32 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Wer zahlt die Maklerprovision?
Die Maklergebühren sind eine ewige Streitfrage.
Die Maklergebühren sind eine ewige Streitfrage.

(openPR) Die Debatte ist in vollem Gang: Wer soll bei einem Immobilienverkauf oder bei einer Wohnungsvermietung die Maklercourtage zahlen? Ist es der Mieter oder Vermieter, der Käufer oder der Verkäufer? Bislang müssen in den meisten Fällen die Käufer beziehungsweise die Mieter einer Immobilie die Maklercourtage aufbringen. Das soll sich ändern: Selbst ein Teil der Maklerschaft ist dafür, dass der jeweilige Auftraggeber den Auftragnehmer, sprich Makler, auch bezahlt.



Zu diesem Thema haben wir Henning Evers, Gründer und Geschäftsführer des Immobilienportals www.ohne-makler.net, befragt:

- Herr Evers, Sie betreiben im Internet das Immobilienportal www.ohne-makler.net. Wie wir erfahren haben, dürfen auf Ihrer Internetseite nur Privatanbieter von Immobilien inserieren. Was halten Sie von der aktuellen Diskussion, dass zukünftig der Vermieter statt des Mieters die Maklercourtage übernehmen soll? Ist das nicht für Sie als Makler nachteilig?

Henning Evers: Da muss ich Sie erst einmal berichtigen. Wir sind keineswegs ein Maklerbüro, sondern betreiben das Immobilienportal www.ohne-makler.net. Das bedeutet, dass Sie auf unserer Seite nur Angebote ohne Maklerprovision finden werden. Unsere Kunden sind in der Regel Privatanbieter von Immobilien.

Marc von Lüpke: Verstehe, dann bietet www.ohne-makler.net also eine Plattform für Menschen, die die Maklergebühr vermeiden wollen?

Henning Evers: Das ist richtig, wir bieten aber auch noch mehr. Privatanbieter genießen bei uns den erheblichen Vorteil, dass sie ihre auf unserem Portal eingegebene Anzeige ohne weiteren Aufwand nur per Mausklick automatisch auf die größten deutschen Immobilienportale übertragen können. Dabei sind solche bekannten Namen wie immobilienscout24.de, immonet.de und noch viele mehr. Durch diese starke Verbreitung im Internet bekommt der Privatanbieter sehr schnell erheblich mehr Anfragen und kann auf diese Weise seine Immobilie zügig vermieten oder verkaufen.

Marc von Lüpke: Interessant, aber wie beurteilen Sie die Ausgangsfrage? Was halten Sie von der angedachten Neuordnung der Maklergebühren? Oder anders gefragt, von wem sollte die Maklerprovision bestritten werden?

Henning Evers: Ganz wichtig ist: Es gibt noch keinen fertigen Gesetzentwurf! Alles ist noch in der Diskussion. Allerdings setzt sich momentan wohl die Meinung durch, dass der jeweilige Auftraggeber den Makler bezahlen muss. Das kann allerdings auch der Mieter sein, der einen Makler mit der Suche einer Wohnung beauftragt, weil ihm selbst die Zeit dazu fehlt. Man spricht hier vom Bestellerprinzip. Ich persönlich finde dies recht einleuchtend.

Marc von Lüpke: Ist das Bestellerprinzip denn besser als die momentane Regelung?

Henning Evers: Also, „besser“ ist sicher die falsche Frage. Denn für Mieter oder Vermieter ist es immer „besser“, wenn der andere den Makler bezahlen muss. Man sollte eher fragen, was „gerechter“ ist Auf jeden Fall gibt es momentan keine klare Regelung: weder wer den Makler bezahlt, noch die Höhe der Maklercourtage. Das handhabt jeder Makler unterschiedlich, in der Regel muss aber der Mieter oder Käufer bezahlen. Deshalb würde ich auch die Regelung begrüßen, dass der jeweilige Auftraggeber des Maklers diesen auch bezahlt. Das würde eventuell zwar die Zahl der Maklerbüros reduzieren, aber dafür diesen Berufsstand auch aus seinem Imagetief herausholen und aufwerten. Dann muss er seine Kosten nämlich direkt vor seinem Auftraggeber auch mit seiner Leistung begründen, andernfalls hätte er keine Chance am Markt zu bestehen.

Marc von Lüpke: Das ist sicher ein interessanter Punkt. Dagegen argumentieren aber viele Fachleute, dass die Mieten in diesem Fall noch weiter steigen würden, weil die Maklerprovision vom Vermieter dann einfach auf die Monatsmiete umgelegt wird. So kursieren Rechnungen, dass die Maklerprovision durch 24 Monate geteilt wird und die Miete um diesen Betrag angehoben wird. Bei einer 10-jährigen Miete würde der Mieter die Courtage dann praktisch fünfmal bezahlen! Wäre das im Sinne des Gesetzgebers?

Henning Evers: Die Miete wird vom freien Markt bestimmt. Stellen Sie sich einmal zwei identische Wohnungen vor: Die eine wird über einen Makler angeboten, die andere vom Eigentümer selbst. Da gibt es doch keinen Grund, warum der Eigentümer, der die Wohnung selbst vermietet, diese günstiger anbietet als derjenige, der sie über einen Makler vermietet. Die Mieten werden vom Markt bestimmt und können nicht nach Gutdünken beliebig hoch angesetzt werden. Die Wohnung bietet ja keinen Mehrwert, weil sie vom Makler vermittelt wird. Zurzeit ist es ja eher so, dass über einen Makler angebotene Wohnungen weit weniger beliebt sind. Das ist ja auch kein Wunder, denn der Mieter muss die Courtage berappen.

Marc von Lüpke: Aber was passiert in folgendem Fall: Der Makler wird von einem Wohnungssuchenden beauftragt, eine Wohnung zu finden. Dieser Makler findet ein passendes Objekt, für das er aber ebenfalls vom Eigentümer beauftragt wurde? Kann er dann zweimal Provision verlangen?

Henning Evers: Im Prinzip schon, er hat den Vertrag seiner beiden Auftraggeber ja erfüllt. Also hat er auch einen Anspruch auf die im Vertrag festgelegte Provision. Hier ist aber dringend zu überlegen, ob man in einem solchen Fall eine Regelung vorsieht, dass der Makler jedem Auftraggeber dann nur die halbe Provision berechnen darf. Aber hier sehe ich keine großen Probleme, gleich ob mit einer gesetzlichen Regelung oder ohne.

Marc von Lüpke: Falls sich eine gesetzliche Regelung bezüglich der Bezahlung der Maklercourtage durch den Auftraggeber durchsetzt: Wie würde sich das auf den Immobilienmarkt auswirken?

Henning Evers: Gar nicht. Eine derartige Regelung würde sich weder auf die Immobilienangebote noch auf die Nachfrage auswirken. Aber ein anderer positiver Effekt wird sich wahrscheinlich einstellen. Der einzelne Makler muss sein Leistungsangebot deutlich überdenken, um den Auftraggebern gegenüber seinen Provisionsanspruch zu rechtfertigen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Provisionshöhe sinken wird, während gleichzeitig der „persönliche“ Einsatz des Maklers steigen wird.

Marc von Lüpke: Begrüßen Sie also eine gesetzliche Regelung, dass der jeweilige Auftraggeber zukünftig generell die Maklercourtage trägt?

Henning Evers: Ganz klare Antwort – Auf jeden Fall.

Marc von Lüpke: Hätte dies Folgen für Ihr Immobilienportal www.ohne-makler.net, auf dem ja nur Privatanbieter ihre Vermietungs- oder Verkaufsangebote inserieren?

Henning Evers: Das ist schwer zu beurteilen. Objekte in Regionen mit einem Angebotsmarkt, wo also das Angebot höher ist als die Nachfrage, werden heute schon vermehrt in Eigenregie ohne Makler angeboten. So wird das Objekt durch die fehlende Maklercourtage interessanter. Das wird in Zukunft nicht anders sein. Wenn die Makler aber Ihre Gebühren durch eine ordentliche Leistung gegenüber dem Auftraggeber begründen können, wird sich weder für uns, noch für die Makler eine wesentliche Änderung ergeben.

Marc von Lüpke: Herr Evers, ich bedanke mich für das Gespräch!

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