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Richterin fordert bAV-Spezialisten zur mehr Austausch auf

12.08.201316:37 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sorgt besonders eine gerichtliche Entscheidung für Furore: Die Folgen der Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für die betriebliche Altersversorgung werden aktuell heiß diskutiert. Die ASB Heidelberg bot hierbei mit dem 24. Kolloquium zur betrieblichen Altersvorsorge eine einmalige Möglichkeit, sich mit Kollegen und Experten über das strittige Thema auszutauschen. Mit der Richterin Dr. Anja Schlewing konnte direkt vor Ort mit einer an dem Urteil beteiligten Person über die Folgen der Entscheidung diskutiert werden. Bemerkenswert war hierbei der Aufruf Schlewings an die anwesenden bAV-Spezialisten, ihre Erfahrungen und Bedenken zu veröffentlichen, um laufenden Gerichtsprozessen mehr Informationen zur Verfügung zu stellen.
Doch auch abseits der Anhebung der Regelaltersgrenze wurde der Austausch rege genutzt. Gemeinsam mit den Steuer- und Finanzexperten der bAV Christine Bleeck und Prof. Dr. Dr. Wolfgang Förster und den anderen Teilnehmern wurden die neueste Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes, aktuelle Steuerfragen und Tendenzen besprochen. Dabei waren durch Dr. Schlewing interessante Kommentare zu den Urteilen möglich. Am Ende blieb die Erkenntnis: Der Austausch zwischen bAV-Spezialisten untereinander, aber auch mit den Richtern des BAG lohnt nicht nur für die persönliche Fortbildung, es hilft auch der Allgemeinheit.
Die Bildungsgruppe ASB Heidelberg veranstaltet jährlich das Kolloquium zur betrieblichen Altersvorsorge, bei dem sich Experten der bAV mit hochkarätigen Referenten austauschen können. Im Mittelpunkt steht dabei die Diskussion und der Austausch. Die nächste Veranstaltung dieser Art findet im April 2014 statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 beschränkt.

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