(openPR) Bundesverband Menschen für Tierrechte erstattet Dienstaufsichtsbeschwerde
Die juristische Auswertung umfangreicher Strafakten des Kölner Taubenkillerprozesses hat jetzt zu schweren Vorwürfen des Rechtsbruchs geführt. Nachdem das Strafverfahren gegen den Tatverdächtigen ohne Vernehmung zahlreicher geladener Zeugen auf Kosten der Staatskasse eingestellt worden war, hat der Bundesverband Menschen für Tierrechte nun Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die verantwortliche Richterin des Amtsgerichts Köln und den zuständigen Oberamtsanwalt der Staatsanwaltschaft Köln bei der NRW-Justizministerin erstattet.
Am 1. Oktober 2006 hatten Tierschützer im Beisein der Polizei einen Mann am Kölner Dom überführt. Der Mann besaß die Schlüsselgewalt zum Domgelände und kam von einer durch ihn bedienten Taubenfalle mit 19 noch blutenden, frisch getöteten Tauben . Warum das Kölner Amtsgericht den Tatverdächtigen in der Strafverhandlung vom 18. April 2008 dennoch nicht wegen Tiertötung verurteilte, blieb lange Zeit unklar.
Laut Dienstaufsichtsbeschwerde ergeben eigenhändige Aktenvermerke der Richterin aus den Strafakten: Sie wollte die Belastungszeugen, zu denen zwei Polizeibeamte zählten, nicht vernehmen. Sie ergriff stets für den Angeklagten Partei, obwohl der sich durch mehrfach wechselnde Schutzbehauptungen unglaubhaft gemacht hatte.
Nach Überzeugung des Bundesverbandes liegt die einzige Erklärung für den gesetzwidrigen vorzeitigen Abbruch der Strafverhandlung darin, dass sie „nur Tiere“ betraf. Das halten die Tierrechtler für einen empörenden Verfassungsbruch. „Tierschutz-Straftaten sind keine Bagatelle mehr. Seit 2002 hat der Tierschutz durch Verankerung im Grundgesetz Artikel 20a eine Aufwertung erfahren und ist zum Staatsziel erhoben geworden. Dieses haben Richterin und Oberamtsanwalt entwertet und verletzt. Das fordert Konsequenzen“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes.
Zudem vermisst der Verband, dass die Stadt Köln trotz jahrelanger Appelle von Tierschützern ihr offensichtliches Problem mit Stadttauben noch immer nicht mit dem tierschutzkonformen Geburtenkontroll-Konzept angeht. Das Konzept basiert auf Bindung der Stadttauben an Taubenschläge, kontrollierte Fütterung und Austausch der Gelege durch Ei-Attrappen. Bisher wird es von rund 40 deutschen Städten erfolgreich umgesetzt und u.a. auch vom NRW-Umweltministerium empfohlen. Vor wenigen Tagen hat nun die Bürgervereinigung Köln-Mühlheim 1951 e.V. schriftlich die Stadtpolitiker gebeten, einen ersten Schlag auf dem Bezirksrathaus Köln-Mühlheim zu errichten.
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