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Anwaltschaft in Sachen Erfolgshonorar gespalten

09.01.200616:07 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) (Essen, 09. Januar 2006) – Die Vergütung des Rechtsanwalts vom Erfolg seiner Bemühungen abhängig machen – solche Erfolgshonorare können Mandanten im Ausland fast überall vereinbaren. In Deutschland ist dies bislang nicht möglich. Die Verfassungsbeschwerde einer Dresdner Rechtsanwältin greift das in der Bundesrechtsanwaltsordnung (§ 49b BRAO) verankerte Verbot des anwaltlichen Erfolgshonorars jetzt an.



Das Soldan Institut für Anwaltmanagement hat vor diesem Hintergrund mehr als 1.000 deutsche Rechtsanwälte zu ihrer Einstellung in Sachen Erfolgshonorar befragt. Im aktuellen Heft des Anwaltsblattes berichtet das Institut über die Ergebnisse seiner empirischen Studie: 50% der Anwälte wären bereit, in geeigneten Mandaten auf Wunsch des Mandanten Erfolgshonorare zu vereinbaren. 37% der Anwälte lehnen eine solche Vergütung ab, der Rest ist unentschieden. Fast die Hälfte der Rechtsanwälte berichtet, dass sie häufig oder gelegentlich von Mandanten auf die Möglichkeit einer erfolgsorientierten Vergütung angesprochen werden. Ein weiteres Ergebnis der Befragung des Soldan Instituts für Anwaltmanagement: 59% der Rechtsanwälte haben am Ende eines Mandats ihr Honorar schon einmal mit Blick auf das Ergebnis ihrer Tätigkeit angepasst – besonders häufig kommt dies übrigens in Großkanzleien vor.

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) haben gegenüber dem Bundesverfassungsgericht bereits signalisiert, dass sie das uneingeschränkte Verbot des anwaltlichen Erfolgshonorars für verfassungsrechtlich problematisch halten. Dr. Matthias Kilian, Vorstand des Instituts: „Die von uns erhobenen Daten belegen, dass sowohl in der Anwaltschaft als auch bei Mandanten Interesse an Erfolgshonoraren besteht. Wie so häufig in berufsrechtlichen Fragen ist die Anwaltschaft aber gespalten. Sollte das Verbot fallen, wird, dies zeigen die Erfahrungen aus dem Ausland, sorgfältig über die inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Erfolgshonoraren nachzudenken sein.“

Hinweis für die Redaktionen:
Die Gesamtstudie „Vergütungsvereinbarungen deutscher Rechtsanwälte“ wird das Soldan Institut für Anwaltmanagement im Mai 2006 zum 57. Anwaltstag in Köln in Buchform vorstellen. Einzelergebnisse der Untersuchung werden ab Januar 2006 monatlich im Anwaltsblatt präsentiert. Der Bericht zu anwaltlichen Erfolgshonoraren findet sich in AnwBl. 1/2006, S. 50-52 und kann unter Pressekontakt als PDF-Dokement angefordert werden.

Pressekontakt:
Grosse Business Service
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37 c
45133 Essen
Tel.: 0201 8 41 95 94
Fax: 0201 8 41 95 50
E-Mail

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