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Soldan Inst. f. Anwaltmanagement

Soldan Inst. f. Anwaltmanagement

Ansprechpartner Institut: Prof. Dr. Matthias Kilian Soldan Institut Weyertal 59 50937 Köln Tel.: 0221 5481 1123 Fax: 0221 5481 1125 Mobil: 0172 63 93 699 kilian@soldaninstitut.de Pressekontakt: Annika Wolf Hans Soldan GmbH Bocholder Str. 259 45356 Essen Tel.: 0201 8612-104 Tel.: 0201 8612-108 Mobil: 0172 63 93 324 presse@soldaninstitut.de

Über das Unternehmen

Über das Soldan Institut:
Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer und Wolters Kluwer Deutschland unterstützt. Der Institutsdirektor, Prof. Dr. Matthias Kilian, ist Inhaber einer Professur u.a. für Anwaltsrecht und anwaltsorientierte Juristenausbildung der Universität zu Köln.

Aktuelle Pressemitteilungen von Soldan Inst. f. Anwaltmanagement
Nebentätigkeit hat für Anwälte nicht nur finanzielle Gründe
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Nebentätigkeit hat für Anwälte nicht nur finanzielle Gründe

Nur wenige deutsche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte üben einen weiteren Beruf neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit aus. Wie aus einer aktuellen Untersuchung des Soldan-Instituts unter knapp 1.600 Berufsträgern hervorgeht, trifft das nur auf 19 Prozent der Befragten zu. Davon geht knapp die Hälfte (9 Prozent) einer Nebentätigkeit nach, die ihre anwaltliche Tätigkeit ergänzt wie die des Steuerberaters, Mediators, Wirtschaftsprüfers oder Notars. Einen nicht-juristischen Zweitberuf üben immerhin 10 Prozent der Studienteilnehmer aus. Grundsätzli…
09.06.2017
Stundenhonorare - wie Deutschlands Rechtsanwälte abrechnen
Soldan Inst. f. Anwaltmanagement

Stundenhonorare - wie Deutschlands Rechtsanwälte abrechnen

Essen – 25. September 2006. Wer ein Mobiltelefon besitzt oder einen Handwerker beauftragt, kennt die Frage: Rechnet der Vertragspartner zeitgenau oder nach angefangenen Intervallen ab? Ein ähnliches Problem stellt sich für die Kunden von Anwälten, die nicht auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes Gebühren abrechnen, sondern mit dem Mandanten ein Stundenhonorar vereinbaren. Das Soldan Institut für Anwaltmanagement hat in einer Befragung ermittelt, welche Abrechnungsmodelle in deutschen Anwaltskanzleien gebräuchlich sind. Das Erge…
25.09.2006
Junganwälte: Starke Einkommensunterschiede beim Berufseinstieg
Soldan Inst. f. Anwaltmanagement

Junganwälte: Starke Einkommensunterschiede beim Berufseinstieg

(Essen – 31.07.2006) – Die Einstiegsgehälter von Junganwälten in Deutschland weisen im Vergleich zu anderen akademischen Berufen eine besonders starke Spreizung auf. Dies hat eine Untersuchung des Soldan Instituts für Anwaltmanagement ergeben. Das Jahresbruttoeinkommen (einschl. Nebenleistungen) eines in Vollzeit angestellten Junganwalts beträgt nach den vom Institut erhobenen Zahlen im statistischen Mittel 43.395 EUR. Die niedrigsten Einstiegsgehälter liegen aber bei unter 20.000 EUR, während Spitzenwerte 70.000 EUR und mehr erreichen. Die Z…
31.07.2006
Stundensätze in Anwaltskanzleien weisen große Bandbreite auf
Soldan Inst. f. Anwaltmanagement

Stundensätze in Anwaltskanzleien weisen große Bandbreite auf

(Essen – 14.07.2006) – Die von deutschen Rechtsanwälten abgerechneten Stundensätze weisen nach einer aktuellen Untersuchung des Soldan Instituts für Anwaltmanagement eine erhebliche Bandbreite auf – eine Stunde anwaltlicher Arbeitszeit kann von weniger als 75 EUR bis zu deutlich mehr als 300 EUR kosten. Die Studie des Essener Forschungsinstituts hat ergeben, dass in besonders starkem Maße die Größe der beauftragten Kanzlei, ihre Mandantenstruktur und das Rechtsgebiet, in welches das Mandat fällt, den Preis der anwaltlichen Dienstleistung beei…
14.07.2006
Anwaltschaft in Sachen Erfolgshonorar gespalten
Soldan Inst. f. Anwaltmanagement

Anwaltschaft in Sachen Erfolgshonorar gespalten

(Essen, 09. Januar 2006) – Die Vergütung des Rechtsanwalts vom Erfolg seiner Bemühungen abhängig machen – solche Erfolgshonorare können Mandanten im Ausland fast überall vereinbaren. In Deutschland ist dies bislang nicht möglich. Die Verfassungsbeschwerde einer Dresdner Rechtsanwältin greift das in der Bundesrechtsanwaltsordnung (§ 49b BRAO) verankerte Verbot des anwaltlichen Erfolgshonorars jetzt an. Das Soldan Institut für Anwaltmanagement hat vor diesem Hintergrund mehr als 1.000 deutsche Rechtsanwälte zu ihrer Einstellung in Sachen Erfo…
09.01.2006
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