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Nebentätigkeit hat für Anwälte nicht nur finanzielle Gründe

09.06.201708:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Nur wenige deutsche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte üben einen weiteren Beruf neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit aus. Wie aus einer aktuellen Untersuchung des Soldan-Instituts unter knapp 1.600 Berufsträgern hervorgeht, trifft das nur auf 19 Prozent der Befragten zu. Davon geht knapp die Hälfte (9 Prozent) einer Nebentätigkeit nach, die ihre anwaltliche Tätigkeit ergänzt wie die des Steuerberaters, Mediators, Wirtschaftsprüfers oder Notars. Einen nicht-juristischen Zweitberuf üben immerhin 10 Prozent der Studienteilnehmer aus. Grundsätzlich erlaubt die Bundesrechtsanwaltsordnung einen Zweitberuf, solange dieser mit dem Beruf des Rechtsanwalts, seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege vereinbar ist und das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet.

Wie aus der Untersuchung weiter hervorgeht, erfolgt die Entscheidung der Anwältinnen und Anwälte für einen Zweitberuf nicht zwingend, um geringe Einkünfte aus der anwaltlichen Tätigkeit zu kompensieren. Zwar ist unter den Anwälten mit einem persönlichen Jahresumsatz von weniger als 50.000 Euro der Anteil mit 35 Prozent am höchsten. „Interessant ist jedoch, dass dieser Anteil am geringsten bei den Anwälten ist, die einen persönlichen Umsatz von 100.000 bis unter 200.000 Euro vorweisen. Bei einem höheren Verdienst steigen die Werte dann wieder leicht an“, stellt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, fest. Während nicht-juristische Tätigkeiten bei den Geringverdienern unter den Anwälten vorherrschen, dominieren bei den Anwälten mit einem persönlichen Umsatz von 300.000 Euro und mehr die komplementären Zweitberufe wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar. Eine weitere berufliche Tätigkeit üben besonders häufig Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkten im Bilanz- und Steuerrecht, im Medizinrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht sowie im Sozialrecht aus.

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