(openPR) Stellungnahme des Generalsekretärs des Azerbaijan Student Network e.V., Elshan Ismayilov, zu den jüngsten Geschehnissen um die moldawische Bürgerbeauftragte und Ombudsfrau Aurelia Grigoriu und ihrer Rede im armenischen Parlament:
„Am 4. Juli dieses Jahres hat die Bürgerbeauftragte und Ombudsfrau Moldawiens, Aurelia Grigoriu, in Ihrer Rede im armenischen Parlament das Land Armenien für die Besetzung des aserbaidschanischen Staatsterritoriums sowie den Völkermord in Chodschali verantwortlich gemacht. Kurz nach Ihrer Rede durfte Frau Grigoriu das Land vorerst nicht verlassen. Alle moldawischen Delegationsmitglieder durften ausfliegen, sie wurde jedoch mit der Begründung daran verhindert, dass ihr Gefahr für Leib und Leben drohe. Vor dem Hotel, in dem sich Frau Grigoriu aufhielt, versammelte sich eine Menschenmenge und forderte, sie solle ihre Aussage zurücknehmen. Durch diplomatische Kanäle versuchte man sie aus dem Land und damit außer Lebensgefahr zu bringen.
Als Azerbaijan Student Network e.V. unterstützen wir die Aussagen von Frau Grigoriu und verurteilen gleichzeitig die Reaktion auf ihre Rede aufs Schärfste. Armenien ist Mitglied des Europarates und hat sich freiwillig zur Einhaltung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verpflichtet. Dieser Vorfall zeigt in aller Deutlichkeit, wie es um die Meinungsfreiheit in Armenien steht. Der Aufarbeitung des Nagorno-Karabach-Konflikts wurde hiermit ein Dämpfer verpasst. Armenien beharrt in seiner Rolle als Okkupant fremden Staatsgebiets, entgegen jedem Prinzip des Völkerrechts und internationaler Menschenrechtsstandards. Anstatt die Rede von Frau Grigoriu sachlich und nüchtern zu analysieren, reagierte Armenien mit Polemik und Hysterie. Dieser Vorfall zeigt wie stark die Feindschaft zwischen den Völkern ausgeprägt zu sein scheint. Armenien muss jede Chance auf eine Versöhnung mit Aserbaidschan nutzen – auch wegen der aussichtslosen wirtschaftlichen Lage im Lande wäre es im Sinne aller Menschen in Armenien und Aserbaidschan, sich zu versöhnen und zur Sicherheit im Südkaukasus beizutragen. Als junge Studierende und Akademiker ist es unser innigster Wunsch, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird und sich die Völker die Hände reichen. Wir möchten, dass die Diskussion um die Besetzung Berg-Karabachs und anderer Gebiete durch Armenien überall fortgesetzt wird, auch in den Parlamenten der EU und ihrer Mitgliedsstaaten und darüber hinaus. Unsere Forderung nach einem friedlichem Miteinander unter Einhaltung der Souveränität der Staaten muss auf internationaler Ebene Gehör finden“.
Hintergrundinfo zum Konflikt um Berg-Karabach und Chodschali:
Zwanzig Jahre nach dem Massaker von Chodschali (Xocali), dem darauffolgenden Angriff Armeniens gegen Aserbaidschan und dem Waffenstillstand von 1994 steht eine Lösung des Berg-Karabach-Konflikts noch immer aus. Noch immer gibt es zahlreiche Blockaden in der Region, hunderttausende Flüchtlinge und Binnenvertriebene warten auf die Rückkehr in ihre Heimat. Der Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedete vier Resolutionen [822 (1993), 853 (1993), 874 (1993),884 (1993)] bezüglich der Bergkarabach-Frage. In diesen Resolutionen wird Bergkarabach als Teil Aserbaidschans bezeichnet und Armenien aufgefordert, seine Truppen aus den feindlich besetzten Gebieten abzuziehen („unconditional withdrawal of the occupying forces involved from the […] occupied areas oft he Azerbaijan Republic“) . Auch der Europarat verurteilte im Januar 2005 [1416 (2055)] die feindliche Besatzung und bezeichnet diese als schweren völkerrechtlichen Verstoß („the occupation of foreign territory by a member state constitutes a grave violation oft that state´s obligations as a member oft the Council of Europe“) .
Diese Resolutionen sind bisher nicht umgesetzt. Die mit der Lösung des Konflikts beauftragte Minsk Gruppe der OSZE konnte bisher keine erfolgsversprechenden Lösungsansätze vorlegen. Daher sind auch weiterhin 20% aserbaidschanischen Staatsgebietes von feindlichen Truppen besetzt und 600.000 Binnenvertriebene hoffen auf die Rückkehr in ihre Heimat. Die Absicht Armeniens, einen Flughafen im völkerrechtswidrig besetzten Bergkarabach in Betrieb zu nehmen und regelmäßig zu betreiben, bedeutet eine Verletzung des Internationalen Abkommens über die Zivilluftfahrt. Artikel 1 des Abkommens erkennt an, „dass jeder Staat im Luftraum über seinem Hoheitsgebiet volle und ausschließliche Lufthoheit besitzt“. Die armenische Regierung ignoriert das Internationale Abkommen über die Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen, insbes. Kapitel II) wenn sie die Inbetriebnahme des Flughafens Chodschali weiter verfolgt.







