openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Der Verkaufsprospekt und seine Vollständigkeit

13.06.201317:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Der Verkaufsprospekt und seine Vollständigkeit

(openPR) Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe musste sich im Urteil vom 5. März 2103 mit der Frage beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen ein Emissionsprospekt als vollständig anzusehen ist. Dabei ist nach Ansicht des BGH nicht isoliert auf bestimmte Umstände oder Aussagen im Prospekt, sondern auf dessen Gesamtbild abzustellen, das dem Anleger gegenüber, durch diesen Prospekt nach sorgfältiger und aufmerksamer Lektüre vermittelt wird.



Der Kläger zeichnete im Jahre 1993 auf Grundlage des Emissionsprospekts Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds, der in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert war. In dem Prospekt heißt es zur Haftung unter anderem, dass die Gesellschafter der GbR gegenüber Gläubigern haften, "zunächst" aber das dem Immobilienfonds gehörende Grundstück verwertet werden solle. Zur Projektfinanzierung nahm die GbR Darlehen auf, die durch Grundschulden gesichert wurden. In den Darlehensverträgen mit den ausgebenden Banken wurde die persönliche Haftung der Gesellschafter in einer ihrer Beteiligung am Gesellschaftsvermögen entsprechenden Höhe vereinbart. Aufgrund von Finanzierungsschwierigkeiten wurde im Jahr 2009 die Fondsimmobilie verkauft und die Gesellschaft liquidiert. Der Kläger zahlte einen auf ihn entfallenen Verlustanteil von 68.000 Euro, sowie im Jahr 2010 noch einmal 15.000 Euro. Der Kläger verlangt von einem der Gründungsgesellschafter nach den Grundsätzen der Prospekthaftung Schadensersatz. Gestützt wird dieser Anspruch auf einen nach Klägervortrag fehlerhaften Emissionsprospekt, da die Haftung der Anleger unzutreffend dargestellt worden sei. So werde in dem Prospekt der Eindruck erweckt, die Anleger haften nur sekundär. Des Weiteren werde nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass die Haftung der Anleger für Darlehen fixiert ist und sich nicht durch Teilzahlung der Gesellschaft verringert.

Das Berufungsgericht hat einen Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne angenommen. Unter einer Prospekthaftung im weiteren Sinne versteht man die Haftung von Berufsgruppen, die ein besonderes Vertrauen ihrer Kunden in Anspruch nehmen und insbesondere für deren Vermögen Sorge tragen. Die Karlsruher Bundesrichter erteilen dieser instanzgerichtlichen Ansicht jedoch eine Absage und heben das Urteil wieder auf. Das Berufungsgericht ging davon aus, dass der Prospekt zumindest im Hinblick auf die Haftungsreihenfolge unklar und missverständlich sei. Dabei werde der Eindruck erweckt, eine persönliche Haftung des Anlegers trete erst dann ein, wenn die Gesellschaft in Liquiditätsprobleme gerate und das Grundstück bereits verwertet wurde. Diesen Ausführungen folgt der BGH nicht. Er argumentiert, dass dem Prospekt mit der Formulierung nicht entnommen werden könne, dass eine Haftung der Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen erst nach der Verwertung des Fondsgrundstücks entstehe. Dabei ist laut Bundesgerichtshof nicht die Aussage für sich allein als Formulierung zu betrachten, sondern die Systematik der Prospektdarstellung insgesamt. Der sprachliche Zusammenhang ergebe dabei nicht, dass ein Anleger erst nach Grundstücksverwertung in eine persönliche Haftung falle. Der Verwendung des Begriffs "zunächst" könne für sich betrachtet noch nicht entnommen werden, dass eine zeitlich vorrangige Haftung gemeint sei. Auch eine bestimmte Reihenfolge könne sich nicht ableiten lassen. Begründet wird diese Ansicht des BGH mit der Gegenüberstellung des Gesellschaftsvermögens und dem der persönlichen Vermögen der Anleger in den Beschreibungen des Prospekts. Wäre eine Haftungsbeschränkung der Anleger von vornherein vorgesehen gewesen, hätte diese in den Verträgen mit den Banken Erwähnung finden müssen. Dies war allerdings nicht der Fall. Auch ließe sich auch kein Hinweis darauf finden, dass die Bank verpflichtet sei, das Grundstück vorrangig zu verwerten. Bei eingehender Durchsicht des Prospekts hätte nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ein Anleger nicht davon ausgehen dürfen, eine persönliche Inanspruchnahme für die Schulden sei erst im Falle des Scheiterns der Gesellschaft und deren Liquidation zu befürchten. Auch die Ansicht des Berufungsgerichts, dass sich aus der Aussage einer quotalen Haftung der Anleger eine Reduzierung der Teile bei Verwertung von Gesellschaftsteilen ergibt, teilt der BGH nicht. Bereits in früheren Urteilen stellte er klar, dass Zahlungen aus Gesellschaftsvermögen dem Anleger auch ohne direkte Reduzierung des Eigenanteils zugutekommen. So verringert sich im Außenverhältnis die persönliche Haftung des Gesellschafters, wenn die noch offene Darlehensschuld unter den persönlichen Haftungsbetrag absinkt. Daher scheidet ein Schadensersatzanspruch, gestützt auf Prospektfehler, aus.

Wieder einmal lässt sich zusammenfassen, dass die Anfertigung eines Emissionsprospekts wohldurchdacht sein sollte, da auch nur einzelne Formulierung im Zweifel auf die Goldwaage gelegt werden können und über die Frage einer Haftung entscheiden.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. März 2013 - II ZR 252/11

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 726637
 666

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Der Verkaufsprospekt und seine Vollständigkeit“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Bernd Rechtsanwalts GmbH

Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes und der Elternzeit: Kürzungen oder gar kein Urlaub?
Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes und der Elternzeit: Kürzungen oder gar kein Urlaub?
Haben Arbeitnehmer in Elternzeit oder Mutterschutz Anspruch auf Urlaubstage? Wenn ja, darf der Arbeitgeber hier kürzen? Rechtlich ist Elternzeit anders zu beurteilen als Urlaub: Während der Elternzeit erwerben Eltern weiterhin Urlaubsansprüche. Diesen Anspruch darf der Arbeitgeber kürzen, jedoch nicht unbegrenzt und nicht in jedem Fall. Zudem ist eine Kürzung beim Mutterschutz ausgeschlossen. Das ergibt sich aus §24 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Eine solche Urlaubskürzung wegen der Elternzeit ist im Übrigen auch nur für volle Kalendermonate z…
Automatische Verlängerung von Werbeflächenverträgen – Unwirksam bei fehlender Transparenz
Automatische Verlängerung von Werbeflächenverträgen – Unwirksam bei fehlender Transparenz
Wenn nicht eindeutig feststeht, bis wann eine Kündigung zur Verlängerungsabwendung erfolgen muss, liegt Unwirksamkeit der Klausel vor. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.03.2018 (Az.: XII ZR 31/17) entschieden, die Verlängerung eines Werbeflächenmietvertrages auf Kraftfahrzeugen mittels Klausel sei dann wegen fehlender Transparenz unwirksam, wenn bei Vertragsbeginn nicht eindeutig festgelegt ist, zu welchem Zeitpunkt eine Kündigung zur Abwendung einer Verlängerung erfolgen muss. Hier liege laut BGH eine Verletzung des Transparenzgeb…

Das könnte Sie auch interessieren:

HCI Schiffsfonds VII: MS Jannie C droht offenbar die Insolvenz
HCI Schiffsfonds VII: MS Jannie C droht offenbar die Insolvenz
… ist eindeutig und anlegerfreundlich. Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Kick-Backs kann Schadensersatzansprüche begründen. Außerdem sollte auch der Verkaufsprospekt auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben geprüft werden. Tauchen hier Fehler auf, kann Anspruch auf Schadensersatz aus Prospekthaftung bestehen. Anleger, …
Bild: Vermögensanlagengesetz verbessert Anlegerschutz bei geschlossenen FondsBild: Vermögensanlagengesetz verbessert Anlegerschutz bei geschlossenen Fonds
Vermögensanlagengesetz verbessert Anlegerschutz bei geschlossenen Fonds
… auf geschlossene Fonds aus. Die Anbieter geschlossener Fonds müssen sich nun an Regeln orientieren, die dem regulierten Kapitalmarkt nahe kommen. Das Verkaufsprospektgesetz ist durch das Vermögensanlagengesetz vollständig ersetzt worden. Der Gesetzgeber will so einen verbesserten Anlegerschutz durchsetzen. So sind durch das Vermögensanlagengesetz die …
Bild: IVG: Gläubiger stimmen Insolvenzplan zu – DFH übernimmt IVG ImmobilienfondsBild: IVG: Gläubiger stimmen Insolvenzplan zu – DFH übernimmt IVG Immobilienfonds
IVG: Gläubiger stimmen Insolvenzplan zu – DFH übernimmt IVG Immobilienfonds
… werden müssen. „Auch das Verschweigen dieser so genannten Kickbacks kann zu Schadensersatzansprüchen führen“, erklärt Cäsar-Preller. Eine weitere Möglichkeit sei, die Verkaufsprospekte auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu unterprüfen. „Ist der Verkaufsprospekt fehlerhaft, kann auch Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Cäsar-Preller. Die …
Bild: Turkon: Schiffsfonds Sedi Kalkavan insolventBild: Turkon: Schiffsfonds Sedi Kalkavan insolvent
Turkon: Schiffsfonds Sedi Kalkavan insolvent
… ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Das Verschweigen der Risiken kann den Anspruch auf Schadensersatz auslösen. Darüber hinaus muss auch der Verkaufsprospekt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben überprüft werden. Cäsar-Preller: „Der Prospekt stellt eine wichtige Grundlage für die Kaufentscheidung dar. …
Bild: Gutachten für Prospekt der 7x7 BürgerenergieBild: Gutachten für Prospekt der 7x7 Bürgerenergie
Gutachten für Prospekt der 7x7 Bürgerenergie
Für den Verkaufsprospekt der Solar-Beteiligung 7x7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG liegt jetzt ein so genanntes IDW ES 4 Gutachten vor. Dieses stellt die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Verkaufsprospektangaben fest, einschließlich der Plausibilität der im Prospekt enthaltenen Werturteile sowie der Darstellung der mit der Vermögensanlage …
Neue Vorwürfe gegen PROKON
Neue Vorwürfe gegen PROKON
… alle Risiken, die mit seiner Investition verbunden sind, aufgeklärt werden. Ob dies so geschehen ist, muss im Einzelfall überprüft werden. Darüber hinaus muss auch der Verkaufsprospekt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben überprüft werden. Zumal es zumindest fraglich ist, ob die Anleger die Genussrechte auch erworben hätten, wenn sie gewusst …
Fairvesta Immobilienfonds: Möglichkeiten der Anleger
Fairvesta Immobilienfonds: Möglichkeiten der Anleger
… hätten die Anleger im Beratungsgespräch umfassend aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Außerdem muss der Verkaufsprospekt auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben überprüft werden. Waren etwa die prospektierten Renditen bewusst zu hoch angesetzt, um sie für die Anleger …
Bild: Zu hoher Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens berechtigt zum RücktrittBild: Zu hoher Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens berechtigt zum Rücktritt
Zu hoher Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens berechtigt zum Rücktritt
… eines Neuwagens vom Kaufvertrag zurücktreten, soweit das neu erworbene Fahrzeug - unter Testbedingungen - über zehn Prozent mehr Kraftstoff verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben. Die Rücktrittsberechtigung ergebe sich daraus, dass dem Fahrzeug eine Beschaffenheit fehle, die der Käufer nach dem Inhalt des Verkaufsprospektes erwarten dürfe. Der …
Bild: BWF-Stiftung: Vermittler zu 62.000 Euro Schadensersatz an Anleger verurteiltBild: BWF-Stiftung: Vermittler zu 62.000 Euro Schadensersatz an Anleger verurteilt
BWF-Stiftung: Vermittler zu 62.000 Euro Schadensersatz an Anleger verurteilt
… Aurich noch sehr zu schaffen machen“, sagt Sommerberg-Anwalt Thomas Diler. Grund: Das Landgericht Aurich hat festgestellt, dass auch der im Rahmen der Vermittlung verwendete Verkaufsprospekt sogar ein Beleg für die unzureichende Risikoaufklärung ist. Der Kläger hat seit 2012 Goldanlageprodukte der BWF-Stiftung zu einem Betrag von 62.000 Euro erworben. …
Bild: Projektfinanzierung am Kapitalmarkt: Die egev unterstützt bei der Prospekterstellung nach dem VermAnlG  Bild: Projektfinanzierung am Kapitalmarkt: Die egev unterstützt bei der Prospekterstellung nach dem VermAnlG
Projektfinanzierung am Kapitalmarkt: Die egev unterstützt bei der Prospekterstellung nach dem VermAnlG
… aus Oststeinbek bei Hamburg, verfügt über die nötige Expertise und Erfahrung, um Projektierer bzw. Emittenten bei der Erstellung des Verkaufsprojekts zu unterstützen. Verkaufsprospekte nach dem VermögensanlagegesetzOb eine Hotelanlage auf den Balearen, ein Windpark in der Nordsee oder ein anderes Anlage-Projekt: Wer für ein unternehmerisches Vorhaben …
Sie lesen gerade: Der Verkaufsprospekt und seine Vollständigkeit