openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Debi Select – OLG München bestätigt die von CLLB Rechtsanwälte geltend gemachten Prospektfehler

27.05.201315:38 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Debi Select – OLG München bestätigt die von CLLB Rechtsanwälte geltend gemachten Prospektfehler
CLLB Rechtsanwälte
CLLB Rechtsanwälte

(openPR) München, Berlin, 27.05.2013

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat erneut Prospekthaftungsurteile für Anleger der Debi Select erstritten.

Nunmehr hat auch das OLG München die Fehlerhaftigkeit des Prospekts zur Debi Select Flex Fonds GbR bestätigt.



Wörtlich führte das OLG München in seinem Beschluss vom 04.04.2013 aus:

„Das Landgericht hat der Klage zu Recht stattgegeben. Der Kläger hat Anspruch auf Ersatz seines Zeichnungsschadens aus Prospekthaftung“

Die Beklagte wurde verurteilt, den von der Kanzlei CLLB vertretenen Anlegern sämtliche Einzahlungen zurückzuerstatten und von etwaigen weiteren Ansprüchen der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die den Anlegern entstandenen Gerichtskosten sind in voller Höhe zu erstatten.

„Der Urteilsbetrag wurde dem Anleger von Seiten der Prospektverantwortlichen der Debi Select Flex Fonds GbR bereits in voller Höhe ausbezahlt“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB.

Mit vorliegendem Beschluss des Oberlandesgerichts München wurde nunmehr die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Rechtsauffassung, dass die Prospekte der Debi Select Flex Fonds GbR fehlerhaft sind, vollumfänglich bestätigt.

Parallel zu den laufenden Verfahren gegen die Debi Select und deren Prospektverantwortlichen hat die Kanzlei CLLB auch bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater, Anlageberatungsgesellschaften und den Geschäftsführer der Fonds, Herrn Josef G. aus Landshut, eingereicht.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater und Prospektverantwortliche verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären.

Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht z.B. grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft.

Die Haftung ist im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt und erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber Dritten.

Viele Anleger, die eine Beteiligung an einer Debi Select Fonds GbR gezeichnet haben, wurde Seitens der Anlageberater auf diese Risiken nicht hingewiesen, erklärt Rechtsanwalt Cocron von der Kanzlei CLLB, die bereits mehr als 300 Anleger der Debi Select vertritt. Dies ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern.

Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.

Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.

CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 722383
 132

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Debi Select – OLG München bestätigt die von CLLB Rechtsanwälte geltend gemachten Prospektfehler“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von CLLB Rechtsanwälte

Bild: P & R Container: Was sollen Anleger nun tun?Bild: P & R Container: Was sollen Anleger nun tun?
P & R Container: Was sollen Anleger nun tun?
München, 12.03.2018 – Bei der P&R Gruppe, nach eigenen Angaben Marktführer für Container-Direktinvestments, scheint es nicht rund zu laufen. Anfang März 2018 wurde bekannt, dass es zu Verzögerungen bei den Zahlungen kommt. Dann wurde der Vertrieb für aktuelle Anlageprodukte eingestellt. Wie u.a. „Stiftung Warentest“ berichtet, sind die Vertriebspartner aufgefordert worden, keine neuen Verträge mehr für die Angebote Nr. 5005 und 6005 abzuschließen. Der Vertrieb solle aus „aktuellem Anlass“ nicht fortgesetzt werden, heißt es in einem Schreibe…
??????????? ??????? „CLLB Rechtsanwälte“ ????????????? ?? ??????? ?????
??????????? ??????? „CLLB Rechtsanwälte“ ????????????? ?? ??????? ?????
????????? „CLLB Rechtsanwälte“ ?????????? ??????????????? ????????? – ????? ????. ???? ?????????????: - ?????????? ? ?????????? ????? - ????? ?????? ???????? - ????????? ?????. ?? ???? ???? ???????? ?? ????? ??????????????? ? ???????????? ??????????????? ????????. ??????????? ??????? „CLLB Rechtsanwälte“ ???????????? ? 2004 ????. ??????? ??? ???????? ????? ?? ??????? ???? ?? ?????? ????????????????, ?????????? ?????, ? ????? ????? ??? ?????????? ???? ? ??????/???????. ?? ????????????? ?????? ??? ??????? ?????, ??? ? ??????. ???????????…

Das könnte Sie auch interessieren:

Debi Select - Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger
Debi Select - Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger
… verurteilt Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von € 19.937,04 München, Berlin, 17.04.2013 Wie bereits berichtet, hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben. Anleger berichten mehrfach, …
Bild: Debi Select – Bericht über die Gesellschafterversammlungen am 21./22.04.2012 in EssenbachBild: Debi Select – Bericht über die Gesellschafterversammlungen am 21./22.04.2012 in Essenbach
Debi Select – Bericht über die Gesellschafterversammlungen am 21./22.04.2012 in Essenbach
… Fonds Debi Select Classic GbR, Debi Select flex GbR und Debi Select Classic fonds 2 GmbH & Co. KG statt. Rechtsanwalt István Cocron, Partner der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nahm gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Michael Hofer für die von der Kanzlei CLLB vertretenen Anleger an den Versammlungen in Esslingen bei Landshut teil. Der von Seiten der Debi …
Bild: Debi Select - LG München I verurteilt Anlageberater zur RückanwicklungBild: Debi Select - LG München I verurteilt Anlageberater zur Rückanwicklung
Debi Select - LG München I verurteilt Anlageberater zur Rückanwicklung
München, Berlin, 20.03.2013 Wie bereits berichtet, hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben. Anleger berichten mehrfach, dass Ihnen die Beteiligungen an den Debi Select Fonds von Seiten der Berater als …
Debi Select Classic Fonds 2 GmbH & Co. KG
Debi Select Classic Fonds 2 GmbH & Co. KG
Berlin, 23.09.2016. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat nunmehr das erste Urteil auf Schadenersatz gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Debi Select Classic Fonds 2 GmbH & Co. KG („Debi Select classic 2“) erstritten. Der ehemalige Geschäftsführer wurde vom Landgericht Landshut verurteilt, dem Anleger seinen kompletten Schaden, der ihm durch die …
Debi Select, Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger
Debi Select, Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger
München, Berlin, 02.08.2013 Wie bereits berichtet, hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben. Anleger berichten mehrfach, dass Ihnen die Beteiligungen an den Debi Select Fonds von Seiten der Berater als …
Bild: Debi Select - Erneuter Erfolg für geschädigte AnlegerBild: Debi Select - Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger
Debi Select - Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger
Anleger erhalten Zahlung in Höhe von mehr als € 250.000,00 von Haftpflichtversicherung München, Berlin, 14.01.2014 Wie bereits berichtet, hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben. Anleger berichten mehrfach, …
Debi Select – CLLB Rechtsanwälte informiert
Debi Select – CLLB Rechtsanwälte informiert
… beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Klumpe Schroeder & Partner eine Infoveranstaltung für Vertriebspartner der Debi Select Gruppestatt. Rechtsanwalt István Cocron, Partner der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nahm für die von der Kanzlei CLLB vertretenen Anleger an dieser Versammlung teil. Der ehemalige Pressesprecher der Debi Select Gruppe, Herr Michael …
Bild: Debi Select – OLG München bestätigt die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geltend gemachten ProspektfehlerBild: Debi Select – OLG München bestätigt die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geltend gemachten Prospektfehler
Debi Select – OLG München bestätigt die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geltend gemachten Prospektfehler
Debi Select – OLG München bestätigt die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geltend gemachten Prospektfehler auch im Zusammenhang mit der Debi Select classic 2 GmbH & Co. KG – LG München I verurteilt weiteren Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von € 9.400,00 an Debi Select Anleger München, Berlin, 02.07.2013 Mit Beschluss vom 24.06.2013 …
Bild: Debi Select - Erneuter Erfolg für geschädigte AnlegerBild: Debi Select - Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger
Debi Select - Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger
… Haftpflichtversicherung des Anlageberaters Schadenersatzzahlung in Höhe von mehr als € 90.000,00 München, Berlin, 13.02.2014 Wie bereits berichtet, hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben. Anleger berichten …
Bild: Debi Select - Erneuter Erfolg für geschädigte AnlegerBild: Debi Select - Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger
Debi Select - Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger
OLG Düsseldorf bestätigt, dass Beteiligung an der Debi Select nicht für die Altersvorsorge geeignet ist – CLLB Rechtsanwälte reichen für Anleger der Debi Select weitere Klagen auf Rückabwicklung ein München, Berlin, 05.03.2013 Wie bereits berichtet, hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften …
Sie lesen gerade: Debi Select – OLG München bestätigt die von CLLB Rechtsanwälte geltend gemachten Prospektfehler