(openPR) Mit der Erteilung eines Patents oder einer Marke durch das zuständige Amt sind die Kosten für das Schutzrecht noch nicht insgesamt angefallen. Patent- und Markeninhaber müssen Gebühren an die Anmeldeämter zahlen, wenn sie ihre Schutzrechte über längere Zeit aufrecht erhalten wollen. Je nach Schutzrecht sind unterschiedliche Ämter im In- und Ausland zuständig, auch die Fristen, die für die Zahlung der Gebühren gelten, sind unterschiedlich. Hinzu kommt, dass sich die Frist für jedes Patent und jede Marke individuell bemisst. Wenn man sich vor Augen hält, dass ein großer Technologiekonzern über ein Portfolio von mehreren hundert bis mehreren tausend Patenten und Marken verfügen kann, zu dem ständig neue Schutzrechte dazu kommen, während andere Patente und Marken bewusst nicht verlängert werden oder „auslaufen“, dann wird klar, dass die zuverlässige Überwachung und rechtzeitige Zahlung aller Jahresgebühren eine immens komplexe Aufgabe darstellt.
Das Seminar Jahresgebühren am 27. September 2013 in Frankfurt bietet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Patent- und Markenverwaltungen eine hervorragende Gelegenheit, das nötige Praxis- und Hintergrundwissen zu erlangen und schon vorhandene Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen. Wichtig ist auch die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Unternehmen und Kanzleien auszutauschen: Wo liegen die "Stolperfallen" in der Praxis? Welche Tipps und Tricks haben Kolleginnen und Kollegen, die schon lange in diesem Bereich tätig sind? Wie kann man von den Erfahrungen anderer profitieren?
Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage unter: http://www.akademie-heidelberg.de/seminar/13-09-ga710/jahresgeb%C3%BChren