(openPR) Im Rahmen der Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des DABAG-Skandales könne nicht ausgeschlossen werden, daß auch Vermittler in die dubiosen Vorgehensweisen eingeschaltet waren.
Auf Nachfrage vom 05.12.05 wurde durch die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, daß gegenwärtig keinerlei Gelder sichergestellt seien. Im Rahmen der jetzigen Ermittlungen, die allerdings noch am Anfang seien, könne man nicht ausschließen, daß auch Anlagevermittler in die Vorgehensweisen mit einbezogen gewesen seien. Die Ermittlungen würden gegenwärtig umfangreich betrieben.
Nach dem bisherigen Sachstand ist davon auszugehen, daß Anleger im gesamten Bundesgebiet betroffen sind. Sollte sich die Annahme bestätigen, daß hier auch Vermittler betroffen sind, so wären diese ebenfalls in die Haftung mit einzubeziehen. Dieses wäre für die betroffenen Anleger positiv. Sofern das von den Anlegern zu Verfügung gestellte Geld zwischenzeitlich von den Geschäftsführern aufgebraucht worden sein sollte, laufen diese nämlich Gefahr, daß sie zwar juristische Regreßansprüche haben, tatsächlich jedoch kein Geld mehr bekommen würden. Dieses kann sich erst ändern, wenn im Rahmen der laufenden weiteren Ermittlungen feststeht, daß Anlagegelder noch vorhanden sind. Unabhängig von den Verantwortlichen der DABAG-Aktiengesellschaft selbst, bleibt aber immer noch die Haftung der Anlageberater bestehen. Dieses gilt nicht nur dann, wenn sie selbst in die Machenschaften mit hineingezogen sind. Anlageberater sind insbesondere dazu verpflichtet, ihre Kunden umfassend zu informieren. Dazu gehört es auch, den jeweiligen Kunden über einschlägige Wirtschaftspresse zu informieren. Nach hier vorliegenden Informationen wurden in der Wirtschaftspresse aber bereits vor zweieinhalb Jahren Warnungen hinsichtlich des DABAG Private Equity Fonds I ausgesprochen. In dieser Situation ist Anlegern daher dringend zu raten, ihre Zahlungsansprüche äußerst schnell überprüfen zu lassen.
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