(openPR) Nach einem Bericht des Brancheninformationsdienstes kapital-markt intern („k-mi“) ermittelt die Staatsanwaltschaft Münster gegen DABAG-Verantwortliche. Sie sollen Anleger betrogen und die eingesammelten Anlegergelder veruntreut haben. Gegen zwei Geschäftsführer wurde Haftbefehl erlassen.
Die DABAG warb für Private Equity-Geschäfte. Die Anlegergelder sollten in Start-Ups in den Bereichen Biotechnik, Medizin und Computertechnik investiert werden. Die Gesellschaft behauptete, dass es bereits genüge, wenn eines der ausgewählten Unternehmen mit seinen Entwicklungen wirtschaftlichen Erfolg habe. Dann steige der Wert der Beteiligung um ein Vielfaches.
17.000 Anleger glaubten den Unternehmensverantwortlichen und investierten ca. € 8 Mio. Davon werden sie möglicherweise nichts wieder sehen. Der Verlust wäre vermeidbar gewesen. k-mi warnte die Anleger bereits im Jahre 2003 mit den Worten „Aufgrund der dilettantischen Prospektierung und des Risikos, dass das gesamte Fondsvolumen für Managementgebühren draufgeht, raten wir zur äußersten Vorsicht."
Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der Stuttgarter Anlegerschutzkanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte: „Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Vermittler verpflichtet, die Kunden über negative Presseberichte zu informieren. Wenn er die Pflicht verletzt, haftet er. Deshalb können möglicherweise alle Anleger, die nicht auf die Berichte in k-mi hingewiesen worden, den Vermittler in Regress nehmen.“
Betroffene Anleger können sich ab sofort der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DABAG“ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessenge-meinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Ver-fehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sam-meln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung











