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DABAG: Anwälte der BSZ® Interessengemeinschaft streben Einleitung eines Musterverfahrens an

Bild: DABAG:  Anwälte der BSZ® Interessengemeinschaft streben  Einleitung eines Musterverfahrens an
Logo des BSZ® e.V.
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(openPR) Am 30.11.2005 durchsuchten rd. 100 Fahnder der Staatsanwaltschaft Münster die Geschäftsräume der DAB – Anlagegesellschaft in Coesfeld. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Die Geschäftsführer wurden verhaftet. Es besteht der Verdacht, dass die Unternehmensverantwortlichen die Anleger-Millionen für private Zwecke missbraucht haben.



„br-online“ berichtete am 30.11.2005 davon, dass Luxus-Yachten, teure Geschenke an Freunde und ein aufwendiger Lebensstil der Unternehmensverantwortlichen dafür sorgten, dass ein Großteil der Anlagesummen verschwunden sind.

Ausweislich des Prospekts wurden risikofreudige Anleger mit hinreichend finanziellem Spielraum und der Akzeptanz eines Totalverlustes gesucht. Die Anlegergelder sollten in junge, forschungsintensive Betriebe der Bereiche Biotechnik, Medizin und Computertechnik investiert werden. Die DAB AG warb damit, dass es bereits genüge, dass lediglich eines der ausgewählten Unternehmen mit seinen Entwicklungen wirtschaftlichen Erfolg habe. Dann steige der Wert der Beteiligung um ein Vielfaches. Firma wie Microsoft, Google oder Ebay hätten auch einmal so angefangen. 17.000 Anleger glaubten den Unternehmensverantwortlichen und investierten ca. € 50 Mio.

Allerdings wurden zunächst Gelder für die Geschäftsführung abgezweigt. Der Anleger hatten zunächst 12 % und sodann jährlich noch einmal 3 % abzuführen. Unter diesem Gesichtspunkt war die Erzielung einer Rendite von Anfang an unwahrscheinlich.

Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der bundesweit bekannten Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar rät allen betroffenen Anlegern, sich umgehend von einem auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Da in diesem Fall überdurchschnittlich viele Kleinanleger betroffen sind, strebt die mit der Vertretung der BSZ® Interessengemeinschaft DABAG betraute Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar die Einleitung eines Musterverfahrens mit einer Vielzahl von geschädigten Anlegern zur Klärung der relevanten Rechtsfragen an.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. rät den Anlegern sich über Anbieter und Produkt stets kritisch und umfassend zu informieren, bevor sie ihr Geld „fremden Händen“ anvertrauen. Die Regel: „Je höher die Rendite, desto höher das Verlustrisiko“ sollte bei einer Anlageentscheidung nie ausgeblendet werden. Vor allem sollte nur eine Anlageform gewählt werden, die der Anleger auch versteht und hinsichtlich Risiko und Rentabilität selbst bewerten kann.

Betroffene Anleger können sich ab sofort der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DABAG“ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

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