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Insolvenzverfahren MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds: Ansprüche anmelden!

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(openPR) Wie der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. mitteilt hat am 12.09.2005 das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren für den MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG eröffnet. Der Eröffnungsbeschluss ist im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de abrufbar.



Als Insolvenzverwalter wurde

Herr Rechtsanwalt Jens-Sören Schröder, Raboisen 38, 20095 Hamburg
bestellt.

Aufgrund der Abwicklungsverfügung der BaFin stehen allein Anlegern Rückzahlungsansprüche gegenüber der Fondsgesellschaft in Höhe der bislang geleisteten Einlagen zu. Allerdings wird die Vermögensmasse des Fonds nicht ausreichen, um die Ansprüche aller Gesellschafter zu befriedigen. Von den eingezahlten knapp 43 Mio. Euro sind nur noch rund 5,3 Mio. Euro vorhanden. Von letzt-genanntem Betrag müssen zudem die Kosten des Insolvenzverfahrens beglichen werden. Deshalb werden alle Gesellschafter wahrscheinlich nur einen geringen Teil ihrer Einlage zurück erhalten.

Zur Wahrung dieser Rückzahlungsansprüche ist es erforderlich, dass die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Das Amtsgericht Hamburg hat hierfür eine

Frist bis zum 12.11.2005 bestimmt.

Für die Anmeldung der Ansprüche zur Insolvenztabelle ist es nicht erforderlich, dass sich die Geschädigten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Soweit diese gleichwohl, um Fehler zu vermeiden o.ä., eine anwaltliche Vertretung wünschen, sind die Rechtsanwälte der BSZ® Interessengemeinschaft Deutsche Vermögensfonds hierzu gerne bereit.

Geschädigte die wünschen, dass die Anlegerschutzanwälte der BSZ® Interessengemeinschaft ihre Rechte gegenüber der Fondsgesellschaft wahrnehmen sollen, werden um schnellstmögliche Nachricht gebeten, spätestens bis zum 17.10.2005. Um die Höhe der jeweiligen Einlagen beziffern zu können, benötigen die Anwälte eine genaue Aufstellung der an die Fondsgesellschaft gezahlten Beträge sowie der von der Fondsgesellschaft geleisteten Ausschüttungen.

Eine Versäumung der Anmeldefrist kann dazu führen, dass Betroffene ihre Ansprüche gegenüber der Fondsgesellschaft verlieren. Die Beachtung der vom Amtsgericht Hamburg bestimmten Frist ist daher unbedingt erforderlich. Für alle Anleger, die dieses Angebot wahrnehmen übernehmen die Rechtsanwälte selbstverständlich die Fristenkontrolle.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Deutsche Vermögensfonds“ bietet Betroffenen die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihren Schaden fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaft durchgesetzt werden.

Die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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