(openPR) Durch unseriöse Geldanlagegeschäfte entstehen jährlich Schäden in Milliarden-Höhe.
Leichtsinn, Unwissenheit und der Wunsch nach hohen Renditen machen es skrupellosen Betrügern leicht, an das Geld ihrer Opfer zu kommen.
Gut informierte Anleger sind von Anlagepleiten meist wenig betroffen. Das zeigt sich jetzt wieder bei dem Anlageskandal der Coesfelder Anlagegesellschaft DABAG. 16.000 Anleger haben ihr Geld in die vermeintlich lukrative Private Equity Fonds gesteckt. Das Geld wurde von den Initiatoren jedoch nicht angelegt, sonder für private Zwecke missbraucht. Die Geschäftsführung wurde zwischenzeitlich inhaftiert.
Betroffen von diesem Betrug sind hauptsächlich Kleinanleger. Kritische Anleger haben sich an die Warnung des Kapitalmarkt Insider Reports kmi Kapital-Markt Intern gehalten und die Finger von diesem Angebot gelassen. Denn bereits im Juni 2003 warnte kmi eindringlich vor dem DBAG Private Equity Fonds 1. „kmi“ zog damals folgendes Fazit. „ Aufgrund der dilettantischen Prospektierung und des Risikos, dass das gesamte Fondsvolumen für Managementgebühren draufgeht, raten wir zur äußerster Vorsicht.“ Insbesondere die hohen Managementgebühren und fixen Mindestvergütungen der DBAG machten das Angebot zu einem Selbstbedienungsladen für Hintermänner, prophezeite kmi bereits vor 2 ½ jahren.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. rät den Anlegern sich über Anbieter und Produkt stets kritisch und umfassend zu informieren, bevor sie ihr Geld „fremden Händen“ anvertrauen. Die Regel: „Je höher die Rendite, desto höher das Verlustrisiko“ sollte bei einer Anlageentscheidung nie ausgeblendet werden. Vor allem sollte nur eine Anlageform gewählt werden, die der Anleger auch versteht und hinsichtlich Risiko und Rentabilität selbst bewerten kann.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DABAG“ bietet Anlegern die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten Ihre Erfolgsaussichten fachkundig bewerten zu lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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