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Infinus: Verdächtige bleiben in U-Haft – Gericht sieht Fluchtgefahr

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Rechtsanwalt Thomas Diler.
Rechtsanwalt Thomas Diler.

(openPR) Im Zuge der Razzia im Skandal rund um die Infinus-Gruppe Ende vergangenen Jahres wurden mehrere Verdächtige wegen Betrugsverdacht festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Dort bleiben sie nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden auch, da weiterhin Fluchtgefahr bestehe, wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten.



Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft derzeit gegen zehn Verdächtige aus dem Kreis der Infinus-Gruppe. Die fünf inhaftierten Verdächtigen weisen die Vorwürfe bislang zurück. Ein weiterer, der ebenfalls schon in U-Haft, saß, zeigte sich in der Zwischenzeit geständig.

Der Skandal um die Infinus-Gruppe zieht weite Kreise und hat etliche Anleger finanziell schwer getroffen. Der Schaden soll sich auf rund 400 Millionen Euro belaufen. Auch zahlreiche Firmen rund um Infinus mussten in der Zwischenzeit Insolvenz anmelden. „Die Anleger müssen in den Insolvenzverfahren allerdings befürchten, dass sie auf einem großen Teil ihres Schadens sitzen bleiben müssen, da nicht davon auszugehen ist, dass die Insolvenzmasse reichen wird, um sämtliche Forderungen zu befriedigen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für Anlegerschutz der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP.

Diler empfiehlt den geschädigten Anlegern zweigleisig zu fahren und sowohl die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden als auch mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Schadensersatz kommt z.B. dann in Betracht, wenn die Anlageberatung fehlerhaft war und die Anleger nicht umfassend über die Risiken aufgeklärt wurden. Darüber hinaus kann auch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Frage kommen. „Die jeweiligen Emissionsprospekte müssen auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben überprüft werden. Sind die Angaben unvollständig, falsch oder irreführend, kann auf Rückabwicklung geklagt werden“, erklärt Diler.

Natürlich gelte auch im Infinus-Skandal nach wie vor die Unschuldsvermutung. Sollten sich die Betrugsvorwürfe allerdings bestätigen, können noch weitere rechtliche Hebel angesetzt werden, damit die Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt bereits bundesweit zahlreiche geschädigte Anleger der Infinus / Future Business-Gruppe und ist damit befasst, die Verantwortlichen in Regress zu nehmen.

Betroffene Anleger können sich auch der Interessengemeinschaft anschließen.

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/infinus-future-business/


Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Infinus und Future Business :

Rechtsanwalt Thomas Diler,
Telefon: 0421 3016790, E-Mail

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