(openPR) Anwaltliche Ersthilfe - Unverbindliche Erstbewertung durch Zusendung des Fragebogens möglich!
In Sachen Lebensversicherungsfonds DS Rendite-Fonds Nr. 105 & Co. Life Value II KG hat die Anlegerschutzkanzlei Eser eine weitere Klage gegen einen Anlageberater wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung und der Verwendung des fehlerhaften Verkaufsprospektes vor dem zuständigen Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht.
Hierbei werden die Ansprüche auch auf Prospektfehler gestützt, die eine zusätzliche Anspruchsgrundlage für den klagenden Anleger begründet - Prospekthaftung im weiteren Sinne.
Die streitgegenständliche Beteiligung wurde unter anderem auch als für die Altersvorsorge geeignet dargestellt. Über zahlreiche weitere aufklärungsbedürftige Umstände hat der Anlageberater die Klägerin nicht aufgeklärt, sodass nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser eine Verletzung des Auskunfts- und Beratungsvertrag vorlag und Klage geboten war.
Die Anlegerschutzkanzlei Eser Rechtsanwälte vertritt hierbei bundesweit zahlreiche weitere Anleger, die sich an dem streitgegenständlichen Lebensversicherungsfonds beteiligt haben.
Weitere Klagen in Sachen Life Value II werden aktuell vorbereitet und demnächst rechtshängig gemacht.
Besonders hervorzuheben ist dabei, dass nach der Rechtsprechung des BGHs bereits die Verheimlichung von Vertriebsprovisionen (Kick Backs) zu einem vollständigen Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung führt.
Der Anleger erhält danach sein Beteiligungskapital, Zug um Zug gegen Übertragung seiner Beteiligungsrechte an die Bank/Sparkasse, zurück. Zudem wird der Anleger von sämtlichen unmittelbaren und mittelbaren Nachteilen der Beteiligung freigestellt.
Zudem wird durch die Anhängigmachung der Klage die im Hintergrund laufende kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist zwingend unterbrochen.
Ein weiterer Vorteil für den Anleger besteht in dem Umstand, dass sogar noch der entgangene Zinsgewinn schadenserhöhend geltend macht werden kann.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser empfiehlt den zahlreichen Anlegern die sich an dem Lebensversicherungsfonds DS Rendite-Fonds Nr. 105 & Co. Life Value II KG beteiligt haben, ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Rückabwicklung von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalt zeitnah prüfen zu lassen.
Insbesondere ist hierbei die im Hintergrund laufende Verjährungsfrist durch geeignete Maßnahmen zu unterbrechen. Weitergehende Informationen und Handlungsempfehlungen können nach erfolgter Kontaktaufnahme erfolgen. Hierzu kann der Kanzleifragebogen auch verwendet werden. Diesen könne interessierte Anleger für eine erste unverbindliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage verwenden; auf www.kanzlei-eser.de
oder durch Eingabe unten stehender Adresse:
http://www.kanzlei-eser.de/uploads/Fragebogen%20-%20%20diverse%20Lebensversicherungsfonds.pdf.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines. Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin(Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.
Kanzlei für Anlegerschutz, Gründer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser. Bundesweite Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.










