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Lebenslänglich für Jobcenter-Mörder

08.04.201317:29 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Lebenslänglich für Jobcenter-Mörder
Am 26.09.2012 wurde im Jobcenter Neuss eine 32-jährige Sachbearbeiterin von einem Kunden getötet
Am 26.09.2012 wurde im Jobcenter Neuss eine 32-jährige Sachbearbeiterin von einem Kunden getötet

(openPR) Das Strafverfahren um den Mord im Neusser Jobcenter am 26. September letzten Jahres ist am vergangenen Freitag zu Ende gegangen. Der Täter wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Am 26. September 2012 wurde im Jobcenter Neuss eine 32-jährige Sachbearbeiterin von einem Kunden getötet. Am vergangenen Freitag verkündete zum Abschluss des Strafprozesses am Düsseldorfer Landgericht der Richter das Urteil. Demnach wurde der Angeklagte Ahmed S. wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Der Vorsitzende der dbb jugend nrw, Markus Schallenberg, begrüßte das klare Urteil des Gerichts: "Ich bin erleichtert über den Ausgang des Verfahrens. Dies ist ein wichtiges Signal der Justiz, dass Angriffe auf Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes nicht akzeptiert werden. Das Gericht urteilte genau richtig. Das, was in Neuss passiert ist, war ein heimtückischer Mord!"

Die Tat im vergangenen September hatte eine öffentliche Diskussion über die Sicherheit in öffentlichen Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr ausgelöst. Dies führte zu einer Auseinandersetzung vieler Behörden mit der Frage nach der Sicherheit ihrer Mitarbeiter. Hierzu fordert Schallenberg, dass die angefangenen Überlegungen nun auch umgesetzt werden müssen: "In einigen Behörden hat sich bereits etwas getan und das Problembewusstsein hat sich deutlich verbessert. Dennoch gibt es noch viel zu tun, von einer Lösung des Problems sind wir noch weit entfernt."

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