(openPR) Nein, denn Qualität sollte immer noch vor Quantität gehen.
Eine echte Alternative bietet aber das Modell der Grosstagespflege, sagt Silke Mekat Inhaberin der Unternehmensberatung für familienbewusste Personalpolitik Soulution Coaching.
Doch was ist eine Grosstagespflege?
Die Grosstagespflege ist eine Form der Kindertagesbetreuung, bei dem sich mehrerer Kinderpflegepersonen, also z.B. Tagesmütter, zusammenschliesen. In geeigneten Räumlichkeiten betreuen sie so bis zu maximal 10 gleichzeitig anwesende Kinder. Die Tagespflegepersonen bedürfen einer Pflegeerlaubnis nach § 43 Abs. 1 SGB VIII.
Wieso Grosstagespflege?
Im vergangenen November fehlten nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes noch immer 220.000 Plätze, das sind mehr Plätze, als in den letzten vier Jahren insgesamt geschaffen wurden. Da scheint es eine nahezu aussichtlose Mission zu sein, diese Lücke bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf eine Betreuung für unter dreijährige schliessen zu wollen. Die Zeit wird langsam knapp, freie Grundstücke finden die Gemeinden meist sowieso kaum noch und das Geld fehlt auch überall.
Das Konzept der LENA Gruppen in Mönchengladbach wäre sicherlich auch für andere Städte eine Alternative zur Kinderkrippe.
Und Kosten sparen die Gemeinden damit auch. Mönchengladbach z.B. spart nicht nur die Kosten, sondern schafft 270 zusätzliche Betreuungsplätze, ohne ein einziges Gebäude bauen zu müssen.
Doch nicht nur für Kommunen stellt die Grosstagespflege eine Alternative zur Kita dar.
Auch für Unternehmen ist das Modell interessant, so Silke Mekat. Mit einer eigenen Grosstagespflege nehmen diese ihren Mitarbeitern nicht nur die Suche nach einer passenden Kinderbetreuung ab. Diese Möglichkeit bietet außerordentlich viele Vorteile. Denn sind die Kinder in unmittelbarer Nähe der Eltern in guten Händen, entfallenden zusätzlichen Fahrtwege und das spart gleichzeitig Zeit und Geld. Zeit, die den Eltern für Ihr Unternehmen zur Verfügung steht, sagt Mekat. Arbeitnehmer, die den Kopf frei von privaten Sorgen und Problemen haben, haben diesen frei für ihre Aufgaben und das Unternehmen. Denn die Betreuungszeiten dieser Kindergärten passen sich optimal den Arbeitszeiten des Arbeitnehmers an, sodass er im Endeffekt zufriedener, motivierter und produktiver ist und weniger Fehltage verzeichnet werden. Darüber hinaus können Eltern früher und für das Unternehmen auch planbarer aus der Elternzeit ins Berufsleben zurückkehren. Eine betrieblich organisierte Kinderbetreuung richtet sich somit stärker nach den Bedürfnissen der Arbeitnehmer mit Kindern und passt sich den Bedingungen des eigenen Unternehmens optimal an.
So positioniert sich ein Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber!
Immer mehr Unternehmen in Deutschland legen Wert auf die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie - sie sichern sich so ihre Leistungsträger und stellen sich für Bewerber attraktiv dar, sagt Silke Mekat.
Gefördert werden diese Maßnahmen auch noch.
Ab sofort können Unternehmen am neuen Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend teilnehmen. Die Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss, wenn sie neue, betriebliche Kinderbetreuungsplätze einrichten. So will das Bundesfamilienministerium einen weiteren Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland leisten.
“Der Ausbau der Kinderbetreuung ist von zentraler Bedeutung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern“, sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. “Dabei sind neben öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen auch betriebliche Angebote gefragt. Mit dem neuen Förderprogramm wollen wir Unternehmen motivieren, ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. Davon profitieren Eltern genauso wie Arbeitgeber. Denn Mütter und Väter, die ihre Kinder gut aufgehoben wissen, arbeiten stressfreier und effizienter.”
Das Förderprogramm richtet sich an Arbeitgeber aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland. Doch neben Unternehmen können sich auch Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts, wie zum Beispiel Hochschulen, und Behörden an dem Programm beteiligen. Auch Verbundlösungen von Unternehmen, die sich für eine gemeinsame Kinderbetreuung zusammenschließen, werden gefördert!! Die Fördermittel werden als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre gewährt. Je neu geschaffenem Ganztagsbetreuungsplatz werden 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten. Das Programm fördert neue Gruppen mit Mitarbeiterkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr.
Das Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung ist Teil des 10-Punkte-Programms für ein bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot 2013. Damit unterstützt das Bundesfamilienministerium auch Unternehmen, die ihre Beschäftigten mit einer betriebseigenen Kindertagespflege unterstützen wollen. Mit dem “Aktionsprogramm Kindertagespflege” erhalten Unternehmen Zuschüsse, wenn sie eine Tagesmutter oder einen Tagesvater fest anstellen.











