(openPR) Landgericht Düsseldorf, 4. Kammer für Handelssachen, weist durch Urteil vom 6. März 2013, Az: 34 O 32/12, die Klage eines Webdevelopers aus Kassel voll zurück. Euroweb darf damit weiterhin ein eigenes Rechenzentrum bewerben.
Ein in einem Einmannbetrieb tätiger Webdeveloper aus Kassel ist mit dem Versuch gescheitert, dem Düsseldorfer Internetdienstleister Euroweb eine bestimmte Werbeaussage verbieten zu lassen. Das Landgericht Düsseldorf wies jetzt im Hauptsacheverfahren die Klage des Mannes als unbegründet ab. Die Richter gestanden damit Euroweb weiterhin das Recht zu, ein eigenes Rechenzentrum zu bewerben.
Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Webdeveloper aus Kassel ein Mitbewerber der Euroweb Internet GmbH im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist, urteilte das Gericht. Insofern sei der Mann nicht aktivlegitimiert, Ansprüche auf Unterlassung einer bestimmten Werbeaussage gegenüber Euroweb geltend zu machen.
Den Richtern fehlten zudem jegliche Hinweise auf eine aktive unternehmerische Tätigkeit des Kasseler Webdevelopers. Feststellbar sei lediglich, dass der Mann aus beruflichen Gründen eine eigene Webseite aufrechterhalte. Über diese Internetpräsenz sei jedoch seit Juni 2011 kein Geschäft mehr generiert worden. Seitdem habe er die Webseite lediglich bereitgehalten. Das reiche jedoch für eine Mitbewerberstellung im Sinne des UWG nicht aus.
Der Kasseler Webdeveloper konnte das Gericht auch nicht mit der Behauptung überzeugen, er habe Ende 2012 für einen Auftraggeber „ein spezielles CMS“ erstellt sowie über dieses CMS Webseiten nach Kundenvorgaben gestaltet. Die Richter werteten diese Aussage als unsubstantiiert, da der Mann trotz eines ausdrücklichen gerichtlichen Hinweises weder eine Auftragsbestätigung noch eine Rechnung präsentierte.
Der Kasseler kann sich nach Angaben der Rechtsexperten auch nicht darauf berufen, dass ihn mehrere deutsche Gerichte im Jahr 2012 als Mitbewerber zu Euroweb sahen. Entscheidend sei vielmehr, ob bei Klageeinreichung und vor allem zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (16. Januar 2013) im vorliegenden Rechtsstreit zumindest der Versuch einer geschäftlichen Tätigkeit durch den Kasseler bestand. Dies wurde aber vom Landgericht Düsseldorf eindeutig verneint. Damit hat der Webdeveloper aus Kassel auch die Kosten des Verfahrens in Höhe von etwa 6.000 Euro netto zu tragen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



