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Euroweb Internet GmbH - LG Kiel erkennt auf arglistige Täuschung

02.03.201216:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) In der Sache des Landgerichts Kiel, Az. Az. 2 O 135/11 (nicht rechtskräftig) hat das Gericht darauf erkannt, dass die Euroweb Internet GmbH die beklagten "Kunden" durch die "Referenzkundenmasche" arglistig getäuscht habe. In der Urteilsbegründung gibt das Landgericht einem Imbissbetreiber Recht. Der Euroweb-Mitarbeiter habe den Gewerbetreibenden "über die Höhe des zu zahlenden Entgelts arglistig getäuscht". Dem Vertreter sei es vor allem um den eigenen Vorteil gegangen, da er aus einem erfolgreichen Vertragsabschluss eine dreistellige Provisionszahlung zu erwarten hat.



Gegenüber der SHZ behauptete der Pressesprecher der Euroweb, Dirk Dieckmann

"Andere Gerichte und insbesondere solche in Berlin und Nordrhein-Westfalen an unseren Firmenstandorten beurteilen die Rechtsfragen im angefragten Sachverhalt in ständiger Rechtsprechung unterschiedlich. Allerdings wurde eine arglistige Täuschung von diesen Gerichten niemals angenommen, daher ist davon auszugehen, dass das Oberlandesgericht Schleswig diese Einzelfallentscheidung eines Einzelrichters am Landgericht Kiel nicht bestätigen wird."

Das ist aber "nicht ganz wahr". Es handelt sich bereits um das 5. Urteil mit diesem Tenor:

- AG Düsseldorf, Az. 32 C 6293/08
- AG Ottweiler, 16 C 234/09 (Rechtskraft unbekannt)
- Landgericht Hildesheim, 7 S 232/09, nach Revisionsrücknahme definitiv rechtskräftig
- Amtsgericht Waiblingen, 7 C 798/10 (Berufung eingelegt)
- LG Kiel, Az. 2 O 135/11 (Berufung angekündigt)

Der Anwalt Philipp Berger von der "Berger LAW LLP" und "Kanzlei Berger LLP" macht hier bei openPr.de und in anderen Presseportalen vor, die Euroweb Internet GmbH sei eine seriöse Firma und die Gerichte würden in dieser in Verfahren jeweils die volle Vertragssumme zusprechen. Dabei handelt es sich aber um wenige bedauerliche Unfälle in der Rechtsprechung. In der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle weisen die Gerichte die Zahlungsklagen der Euroweb vollständig oder weit überwiegend zurück.

So hat der Anwalt Philipp Berger wohl "vergessen", dass seine Kanzleien vor dem LG Düsseldorf gerade jüngst eine erstaunliche Anzahl an Klagen zurücknahm oder sich in die Säumnis flüchtete. In den Fällen der Klagerücknahmen drohte auch ein Urteil wegen arglistiger Täuschung.

Da der Anwalt hier und in anderen Presseportalen Werbung für die Euroweb macht erwähnt er diese sehr zahlreichen Verfahren natürlich nicht und auch nicht, dass gegen die Euroweb Internet GmbH und deren Töchter zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen Betrugs anhängig sind. Und zwar weil in Verfahren unter Beteiligung seiner Kanzlei die Gerichte belogen wurden:

1)
Vor dem LG München (12 O 9629/10) wurde behauptet und unter Zeugenbeweis gestellt, die Euroweb Media GmbH (jetzt Internet Online Media GmbH) habe 4800 Euro an Google überwiesen. Das stellte sich als unwahr heraus. Die Klage der Tochter der Euroweb Internet GmbH wurde abgewiesen. [StA München, 56 Js 211258/11]


2)
Vor dem LG Chemnitz (4 O 1209/11) wurde von der Euroweb behauptet, sämtliche WebDesign-Leistungen würden durch fest angestellte Mitarbeiter erbracht. Das LG Chemnitz stellte rechtskräftig fest, dieser Vortrag stimmt nicht mit dem Bilanzwerk der Euroweb überein und wies die Zahlungsklage der Euroweb ab. [StA Chemnitz, 740 Js 7539/12]

Zahlreiche weitere Verfahren liegen bei den StA zur Ermittlung und Entscheidung, besonders hinsichtlich der aktuellen und noch nicht rechtskräftigen Urteile des LG Kiel (2 O 135/11) und des AG Waiblingen (7 C 798/10) wegen arglistiger Täuschung - die ja immer mit Betrug verbunden ist.

Auch in dem, im jüngsten Bericht des Herrn Berger vor dem LG Düsseldorf wurde behauptet, sämtliche WebDesign-Leistungen der Euroweb würden durch fest angestellte Mitarbeiter erbracht. Da dies mit Hinblick auf die Chemnitzer Entscheidung nur unwahr sein kann ermittelt hier nach Strafanzeige des Unterzeichners jetzt auch die StA Düsseldorf.

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