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Alkohol am Steuer: Diskussion um Null-Promille-Grenze

15.02.201311:24 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Alkohol am Steuer: Diskussion um Null-Promille-Grenze
Blitzerblog: Portal rund ums Verkehrsrecht.
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(openPR) Nachdem Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, ist die Diskussion über eine Null-Promille-Grenze neu entfacht. So fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in einem ersten Schritt den zulässigen Promillewert auf 0,2 Promille zu senken.

Das solle aber nur ein Teilschritt auf dem Weg zur Null-Promille-Grenze sein, erklärt GdP-Sprecher Stephan Hegger in der Online-Ausgabe der Rheinischen Post. Auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ist für die Null-Promille-Grenze, während der ADAC darauf verweist, dass ein gesetzliches Alkoholverbot am Steuer nicht automatisch zu weniger Trunkenheitsfahrten führe. Vielmehr müssten die Kontrollen erhöht werden.

Roland Fritzsch, Rechtsanwalt der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte, die sich u.a. auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat: „Grundsätzlich gehören Alkohol und Autofahren nicht zusammen. Dieses Bewusstsein scheint sich in der Bevölkerung auch immer mehr durchzusetzen.“ Allerdings müsse bei einer Null-Promille-Grenze auch beachtet werden, dass auch in relativ harmlosen Arzneimitteln oft eine Spur Alkohol ist. „Die führt nicht automatisch zur Fahruntüchtigkeit. Da müsste sicher eine gewisse Toleranzbreite gegeben sein“, so Rechtsanwalt Fritzsch. Dennoch sollte jeder der Medikamente einnimmt, daran denken, dass durch diese auch seine Fahrtüchtigkeit beeinflusst werden kann. „Dann muss auch mit den entsprechenden Sanktionen gerechnet werden. Der Gesetzgeber behandelt dies ähnlich wie Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und geht mitunter von grober Fahrlässigkeit aus“, warnt der Jurist.

Bei aller Diskussion um die Promillegrenze: „Es muss aber auch immer berücksichtigt werden, dass Messergebnisse nicht zu 100 Prozent sicher sind und zu fehlerhaften Ergebnissen führen können. Neben technischer Mängel können auch Verfahrensfehler dazu führen, dass die Ergebnisse eines Alkoholtests nicht verwertet werden können, so dass für den Mandanten eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch erreicht werden kann.“, so Rechtsanwalt Fritzsch.

Mehr Informationen: http://www.blitzerblog.de/themen/alkoholdrogen-am-steuer/

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