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Alkohol oder Drogen am Steuer: Rund 60.000 Mal war der Führerschein weg

20.02.201313:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Alkohol oder Drogen am Steuer: Rund 60.000 Mal war der Führerschein weg
Blitzerblog: Portal rund ums Verkehrsrecht.
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(openPR) Wer sich nach dem Konsum von Alkohol oder anderer vergleichbarer Drogen ans Steuer setzt, riskiert seinen Führerschein. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts zogen die Gerichte im Jahr 2011 rund 60.000 Mal den Führerlaubnis wegen Alkohol oder Drogen am Steuer ein. „Das waren zwar immerhin weniger als 2010. Aber es zeigt auch, dass sich immer noch viel zu viele Menschen nach Alkoholkonsum noch ans Steuer setzen Insofern ist die aktuelle Diskussion um die Einführung der Null-Promille-Grenze durchaus nachvollziehbar“, sagt Rechtsanwalt Henning Lüdecke von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte.

Allerdings muss bei Alkohol am Steuer differenziert werden. Bei einer Alkoholkonzentration von 1,1 Promille im Blut geht der Gesetzgeber grundsätzlich von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus. „Dann ist auch kein Gegenbeweis möglich“, erklärt Rechtsanwalt Lüdecke. Werden durch die Trunkenheitsfahrt andere Menschen gefährdet, droht dem alkoholisierten Fahrer eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

Mehr Spielraum gibt es bei der relativen Fahruntüchtigkeit, die bei Promillewerten zwischen 0,3 und 1,09 Promille vorliegen kann. „Dann ist die Blutalkoholkonzentration alleine nicht ausreichend, um die Fahruntüchtigkeit nachzuweisen. Es müssen noch weitere Ausfallerscheinungen, die auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen sind, nachgewiesen werden“, sagt Rechtsanwalt Lüdecke. Sind diese Ausfallerscheinungen nicht nachweisbar, kann es sich – ab 0,5 Promille (§ 24a StVG) um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Es droht dann einer Geldbuße, vier Punkten in Flensburg und ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten. „Hier ergeben sich natürlich auch die Ansatzpunkte für eine effiziente Verteidigung. Dafür ist aber die vollständige Akteneinsicht nötig, die nur von einem Rechtsanwalt beantragt werden kann“, erklärt der Jurist. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Alkoholmessungen nicht immer zu 100 Prozent stimmen müssen. „Gerade wenn man sich im Grenzbereich zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit befindet, kann dies natürlich entscheidend sein“, so Rechtsanwalt Lüdecke.

Mehr Informationen: http://www.blitzerblog.de/themen/alkoholdrogen-am-steuer/

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