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Karneval, Alkohol und Führerscheinverlust

28.02.201716:46 UhrTourismus, Auto & Verkehr
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Karneval, Alkohol und Führerscheinverlust
Karneval, Alkohol und Führerscheinverlust

(openPR) Winsen (Luhe, den 28.02.2017: Kölle kann Karneval - Niedersachsen aber auch! Die vergangenen und noch ausstehenden Festumzüge im Landkreis sind ein gutes Beispiel dafür. Dabei fliegen nicht nur Bonbons und Kamellen in Massen, auch der Alkohol ist dabei oft ständiger Begleiter. Bestimmt lässt man dabei verantwortungsbewusst den Wagen stehen und nimmt für den Rückweg ein Taxi.



Aber hat man auch daran gedacht, was am nächsten Tag ist? Ab wann man wieder fahrtüchtig ist? Wie lange der Alkohol braucht, um aus dem Körper zu verschwinden? Dass es nicht nur ein kleiner Kopfschmerz am Morgen ist, der einem da zu schaffen macht? Nein? Hier ein kleines Beispiel: Es gibt keine gängige Regel, nach der man berechnen kann, ab wann man wie viele Promille hat und fahruntüchtig wird. Zu viele Faktoren spielen eine Rolle. Frauen vertragen in der Regel weniger Alkohol als Männer; dann ist auch ausschlaggebend, ob man gut und ausreichend gegessen hat; und trinken unter Medikamenteneinfluss ist sowieso eine ganz schlechte Idee. Den genauen Promillegehalt misst nur ein Promillerechner oder ein Bluttest. Fest steht aber: ob man am nächsten Morgen früh Sport macht, schwitzt, gut frühstückt und viel Kaffee trinkt - man mag sich vielleicht besser und fitter fühlen, aber zum Alkoholabbau trägt nichts davon bei. Man baut pro Stunde trotzdem nur  ca. 0,1 Promille ab.

Einmal angenommen, es handelt sich um einen Mann, um die 80 kg schwer, der zwischen 19 Uhr und Mitternacht fünf halbe Liter Bier sowie zwei 40%ige Schnäpse trinkt. Nimmt man zusätzlich ein normales Abendessen als gegeben an, sollte er gegen Mitternacht dann ungefähr 1,5 Promille im Blut haben. Das bedeutet: Um 7 Uhr morgens hat er immer noch 0,8 Promille im Blut, erst gegen 13 Uhr ist der Alkoholgehalt unter 0,3 Promille gesunken und damit die Fahrtauglichkeit wieder gegeben.

Nun ein Blick auf die Frauen: Ausgangsposition ist eine weiblichen Person mit 55 kg Körpergewicht. Sie trinkt zwischen 19h und Mitternacht drei halbe Liter Bier und zwei 40%ige Schnäpse und hat vorher normal Abendbrot gegessen. Um Mitternacht hat sie dann ungefähr 1,7 Promille im Blut. Um 7 Uhr morgens hat diese Person sogar noch 1 Promille "Restalkohol", sie müsste also sogar bis nach 15 Uhr warten, bis der Promillegehalt unter 0,3 gesunken ist.

Mal ehrlich, hätte man gewusst, wann man sich wieder hinters Steuer setzen dürfte? Dass man auf dem Weg ins Büro oder zum Einkauf nicht nur den Führerschein, sondern auch massenhaft andere Menschen -nämlich jeden anderen Verkehrsteilnehmer- gefährdet? Schon mit 0,5 Promille gilt man als fahruntauglich und verliert bei einer Polizei-Kontrolle den Führerschein für 1 bis 3 Monate, die Geldbuße liegt zwischen 500,- und 1500,-€. Aber selbst eine Kontrolle mit 0,3 Promille, wenn man durch unsichere Fahrweise oder einen Fahrfehler aufgefallen ist, kann den Entzug des Führerscheins zur Folge haben. Von möglichen Punkten in Flensburg und einer Geldbuße ganz zu schweigen. Für Fahranfänger gilt sogar die 0,0-Promille-Grenze.

Also denke man beim nächsten Karnevalsumzug, Kostümball oder überhaupt einer Feier darüber nach, was man am nächsten Tag vorhat. Muss man das Auto früh benützen? Dann ist die Wahl von Wasser, Softdrinks oder alkoholfreiem Bier ganz bestimmt nicht die schlechteste!  

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