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Gallinat-Bank AG: Mandant von mzs Rechtsanwälte muss Darlehen aus dem Jahre 1996 nicht zurückzahlen

Bild: Gallinat-Bank AG: Mandant von mzs Rechtsanwälte muss Darlehen aus dem Jahre 1996 nicht zurückzahlen
mzs Rechtsanwälte, Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht.
mzs Rechtsanwälte, Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Die Gallinat-Bank AG aus Essen bleibt auf einem Darlehen sitzen, das sie einem Anleger zur Finanzierung des Erwerbs von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds gewährt hatte. Das bestätigte das OLG Hamm als Berufungsgericht mit Urteil vom 14. November 2012 (I-31 U 92/12). Das OLG hält damit eine Entscheidung des Landgerichts Essen vom 26. April 2012 aufrecht, mit der die Rückabwicklung des Darlehensverhältnisses angeordnet wurde.



Rechtsanwältin Stephanie Deblitz, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte, hat die Urteile für den Anleger erstritten: „Die Gallinat-Bank hat den Darlehensantrag unseres Mandanten schlicht und einfach zu spät angenommen. Deshalb ist nie ein wirksamer Vertrag zustande gekommen.“ Normalerweise muss der Darlehensnehmer auch in einem solchen Fall die Darlehenssumme zurückzahlen. Hier bestand aber eine Besonderheit. Rechtsanwältin Deblitz erläutert: „Unser Mandant hat das Darlehen nie selbst erhalten, weil die Bank den gesamten Betrag direkt an den Treuhänder der Fondsgesellschaft ausgezahlt hat. Der Darlehensvertrag und der Anteilserwerb waren nämlich von Anfang an miteinander verbundene Verträge. Deshalb muss unser Mandant das Darlehen nicht zurückzahlen, sondern nur seine Fondsanteile an die Bank übertragen.“ Der Anleger erhält sogar Zahlungen zurück, die er an die Bank geleistet hat. Die Bank hingegen muss sich an die Fondsgesellschaft halten, wenn sie den Darlehensbetrag zurück haben möchte.

Vergleichbare Anteilsfinanzierungen hat die Gallinat-Bank AG seit Mitte der 90er Jahre in Tausenden von Fällen übernommen. Die Immobilienfonds wurden meist von der Firma IBH aufgelegt und in ganz Deutschland flächendeckend als Steuersparmodell und Altersvorsorge angepriesen. Die Vermittlung erfolgte über ein eingespieltes Strukturvertriebssystem und in den meisten Fällen als Haustürgeschäft. Viele der geschädigten Anleger waren nur Mittel- bis Geringverdiener. Sie hätten eine wirklich sichere Altersvorsorge gebraucht. Stattdessen stehen sie nun am Ende mit einem hohen Finanzierungsdarlehen und einem wertlosen Fondsanteil da. Rechtsanwältin Stephanie Deblitz: „Das Ganze lief also so ähnlich wie in den berühmten Schrottimmobilien-Fällen.“

Das Urteil des OLG Hamm ist noch nicht rechtskräftig. Da die Revision nicht zugelassen wurde, hat die Bank jedoch nur noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. „Die grundlegenden Entscheidungen zu diesem Thema hat der BGH bereits getroffen. Ich rechne deshalb nicht damit, dass die Nichtzulassungsbeschwerde der Bank Erfolg haben wird“, so Deblitz.


Mehr Informationen: http://www.geschlossene-fonds-recht.de/

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