Gallinat Bank verliert vor Landgericht Baden-Baden
(openPR) Die Gallinat-Bank AG verliert vor dem Landgericht Baden-Baden einen Prozess auf Rückabwicklung aufgrund der Falschberatung beim Erwerb von Anteilen an der IBH Siebte Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR.
Das Landgericht hat festgestellt, dass die Anleger beim Erwerb der Anteile im Jahre 1999 arglistig getäuscht wurden und die Gallinat-Bank hiervon gewusst hat. Den Anlegern sei vom Vertrieb kein zutreffendes Bild von den Chancen und Risiken bei Zeichnung des angebotenen Fonds vermittelt worden.
Die Ansprüche der Anleger sind nicht verjährt. „Das Landgericht Baden-Baden hat in Umsetzung der neusten höchstrichterlichen Rechtsprechung bestätigt, dass die verjährungsauslösende Kenntnis der Anleger von den anspruchsbegründenden Tatsachen frühestens mit Mandatierung vorliegen konnte“, erklärt Rechtsanwalt Jochen Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte aus Berlin , die das Urteil erstritten hat.
Das Landgericht hat die Gallinat-Bank verurteilt, sämtlichen entstandenen Schaden zu ersetzen und die Anleger aus dem Darlehensverhältnis freizustellen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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