Gallinat Bank zum Schadenersatz verurteilt
(openPR) Das Landgericht Passau hat in einer Entscheidung vom 18.12.2008 die Gallinat Bank auf Schadenersatz verurteilt.
Die Gallinat Bank aus Essen hatte die Finanzierung für die Anleger eines IBH Fonds übernommen. Das Landgericht Passau hat festgestellt, dass es ein institutionelles Zusammenwirken zwischen der Gallinat Bank und der IBH Bank gegeben habe. Aufgrund dessen gäbe es die Verpflichtung, den Anleger über alle für diesen wichtigen Umstände aufzuklären. Dies hatte sie unstreitig nicht getan. Dem Anleger war vielmehr von Seiten des Anlageberaters die Beteiligung als Altersvorsorge angeboten worden. Dieses sei jedoch von vornherein als Altersvorsorge nicht geeignet gewesen. Die Beratung war arglistig falsch. Die Kenntnis dieser Falschberatung war wegen der institutionalisierten Zusammenarbeit mit der IBH zu vermuten. Die daraus entstandene Aufklärungspflicht hat die Gallinat Bank nicht erfüllt.
Die Rüge der Verjährung hat das Landgericht zurückgewiesen. Neben der Kenntnis der Anleger über die arglistige Täuschung sei auch die Kenntnis der Umstände maßgeblich, die den Schluss auf den bestehenden Wissensvorsprung der Gallinat Bank zuließ. Diese Voraussetzungen seien erst durch die anwaltliche Beratung gegeben.
„Immer wieder stellten wir fest, dass Gerichte die offenkundigen Voraussetzungen eines des institutionalisierten Zusammenwirkens verkennen. Das Landgericht Passau hat die Vorgaben des Bundesgerichtshofes folgerichtig umgesetzt“, meint dazu Rechtsanwalt Jochen Resch aus der Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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