Gallinatbank verliert in Freiburg
(openPR) 25.10.2007 - GALLINAT-BANK zur Rückabwicklung einer Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds verurteilt
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Gallinat-Bank AG in zwei von Rechtsanwältin Tritschler aus Freiburg geführten Verfahren mit Urteil vom 30.08.2007 zur vollständigen Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds verurteilt. Die Verfahren betrafen die Finanzierung eines von der IHB initiierten und vom Immobiliendienst Bad Aibling GmbH vermittelten Fondsanteils an der GRUNDBESITZ WOHNBAUFONDS STUTTGART-NEUHAUSEN GBR.
Das Oberlandesgericht Freiburg ging davon aus, dass die Darlehensverträge mit der Gallinat-Bank im Rahmen eines Haustürgeschäfts geschlossen worden waren und dass die von der Gallinat-Bank verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Ferner ging das Gericht davon aus, dass die Beteilung und die Finanzierung ein verbundenes Geschäft darstellten.
Die Kläger aus dem Landkreis Waldshut-Tiengen hatten sich Ende 1997 über einen Treuhänder an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt, die Gallinat-Bank hatte die Beteiligungen finanziert.
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Rechtsanwältin Tritschler ist schwerpunktmäßig im Bereich des Verbraucherschutzes auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig.
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