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Rote Ampel überfahren: Wann ist der Führerschein weg?

12.12.201214:08 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das ist noch einfach: Wer als Fahrzeugführer in der ersten Sekunde nach Umschalten der Ampel auf Rot noch durchfährt, der wird mit 3 Punkten bedient, zahlt 90 Euro und muss sich über ein Fahrverbot erst einmal noch keine Gedanken machen. Nächster Schritt auf der Bußgeld- und Punkte-Treppe ist ein Rotlichtverstoß unter einer Sekunde, jedoch zusätzlich mit einer Gefährdung. Heißt: Wer bei Rot über eine Ampel fährt und dabei konkret eine Gefahrensituation herauf beschwört, der kassiert 4 Punkte, zahlt 200 Euro und ist den Führerschein für einen Monat los. Inklusive Sachbeschädigung wird's noch 40 Euro teurer.

Im Rahmen so genannter qualifizierter Rotlichtverstöße (also Ampel länger als eine Sekunde Rot) wird das Überfahren einer roten Ampel mit 4 Punkten, 200 Euro und einem Monat Fahrverbot bedacht. Gefährdungen und Sachbeschädigungen können das Bußgeld hierbei auf bis zu 360 Euro erhöhen. (Stand 2012)

Die Rechtsanwälte Lüdecke & Fritzsch von www.blitzerblog.de bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. RA Fritzsch: "Nur so kann nach einem Rotlichtverstoß wirklich qualifiziert beurteilt werden, ob sich ein Einspruch lohnt oder nicht."

Mehr Informationen: http://www.blitzerblog.de/themen/rotlichtverstoss/

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