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Neues Punktesystem: Führerschein wird schon bei acht Punkten entzogen

01.04.201418:14 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Neues Punktesystem: Führerschein wird schon bei acht Punkten entzogen
Der neue Punktetacho ab dem 1. Mai 2014.
Der neue Punktetacho ab dem 1. Mai 2014.

(openPR) Schon beim Erreichen von acht Punkten in Flensburg wird der Führerschein entzogen, wenn am 1. Mai 2014 die Reform des Punktesystems in Kraft tritt. Im Gegenzug führen dann auch nur noch Delikte, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, zu einem Eintrag und für einen Verstoß werden nur noch maximal drei Punkte verhängt. Dennoch kann es schneller zum Entzug des Führerscheins kommen, als noch nach dem alten System.

Bisher galt die Grenze von 18 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg, ehe die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Ab dem 1. Mai 2014 liegt diese Grenze also schon bei acht Punkten. Diese Marke kann unter Umständen schneller erreicht werden als die 18 Punkte.

Beispiel: Ein Kfz-Fahrer wird für folgende Vergehen bestraft:

- zwei Mal Telefonieren am Steuer ohne entsprechende Freisprechanlage (je 1 Punkt altes Punktesystem, je 1 Punkt neues Punktesystem),
- Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um 21 bis 25 km/h (2 Punkte alt, 1 Punkt neu),
- gefährliches Überholmanöver (2 Punkte alt, 1 Punkt neu)
- Unterlassene Hilfeleistung (5 Punkte alt, 3 Punkte neu)
- Rote Ampel überfahren (3 Punkte alt, 1 Punkt neu).

In der Summe käme der Verkehrsteilnehmer nach dem alten System auf 14 Punkte in Flensburg, nach dem neuen System hätte er schon acht Punkte erreicht und die Fahrerlaubnis würde entzogen.

Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht. „Das ist natürlich nur ein Musterbeispiel ohne Berücksichtigung von Tilgungsfristen und Tilgungshemmung.“ Denn ein entscheidender Unterschied ist auch, dass nach dem neuen System jedes Delikt für sich verjährt, während bisher jeder neue Verstoß eine tilgungshemmende Wirkung auf die älteren Punkte hat.

„Dennoch kann es im Einzelfall von Bedeutung sein, ob Punkte noch nach dem alten oder schon nach dem neuen System eingetragen werden, da die Konsequenzen sich erheblich unterscheiden können“, erklärt Fenderl. Ist der Eintrag nach dem neuen System für den Betroffenen die günstigere Variante, sollten bei einem laufenden Bußgeldverfahren entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden, damit sich die Rechtskraft hinauszögert und der Punkteeintrag erst nach dem 1. Mai erfolgt.

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

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