(openPR) Seit Mitte 2002 steht das Erbschaftsteuerrecht nun schon auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Politiker von Bund und Ländern warten gespannt auf Vorgaben aus Karlsruhe, die als Vorlage für eine Reform der Erbschaftsteuer dienen könnten. Angesichts der höchst unterschiedlichen Bewertung von Immobilienvermögen einerseits und Barvermögen andererseits erscheint eine solche Reform unumgänglich. Eine vom Gesetzgeber im Zuge dieser Reform angestrebte Erhöhung der Erbschaftsteuer könnte den Ländern rund 500 Millionen Euro an Mehreinnahmen bescheren.
Doch nun zeichnet sich ab, dass das Bundesverfassungsgericht frühestens 2005 über die Erbschaftsteuer entscheiden wird. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. So lange will der Gesetzgeber angesichts leerer Hauhaltskassen nicht warten und plant daher eine eigene Initiative. Insbesondere Hausbesitzer sollten daher die derzeit noch günstige Bewertung von Immobilien bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ausnutzen und über eine vorzeitige Übertragung ihrer Immobilie an die potenziellen Erben nachdenken.
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