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Wohngebäudeversicherung - IMMOJURIS informiert

06.02.200617:23 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Wohngebäudeversicherung - IMMOJURIS informiert

(openPR) Die Bedeutung von „Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen“ in der Wohngebäudeversicherung

Von besonderem Interesse für Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Kommunen dürfte der Leistungspunkt „Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen“ sein. Er wirkt auf den ersten Blick unscheinbar, weshalb ihn vor allem viele private Hauseigentümer in der Eile überlesen. Wie wichtig diese Leistung jedoch ist, sieht man an Gebäuden, die selbst geschützt sind oder in Schutzbereichen stehen, bei denen sich die Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen deutlich bemerkbar machen können. Ohne großes Nachdenken fallen dabei Themen ein wie Landschaftsschutz, Naturschutz und Denkmalpflege, um einige beispielhaft zu nennen.



Um die Faktoren zu verdeutlichen, muss man bei der Wiederherstellung, hier als Beispiel ein denkmalgeschütztes Gebäude mit großem Brandschaden, zwei Faktoren trennen: Erstens die normalen Sanierungskosten, die entstehen, wenn das Gebäude ohne Auflagen wiedererbaut werden kann (die in normalen Verträgen versichert sind) und zweitens die „Kosten, die den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigen“, die beispielsweise entstehen, wenn die hier zuständige Denkmalbehörde feststellt, dass wichtige Rekonstruktionen oder Sicherungen vorgenommen werden müssen. Oft betrifft es auch das Innere der Gebäude. Dann können folgende Kostenpunkte entstehen: Ein erhöhter Koordinierungs- und Zeitaufwand im Vorfeld der Restaurierung durch die Einbeziehung der Denkmalbehörden und -ämter, Restauratoren und Restaurierungsfirmen; eine Befunduntersuchung durch qualifizierte Restauratoren und schließlich die Ausführung der Maßnahme durch spezialisierte Fachfirmen und/oder Restauratoren, die im oben erwähnten Fallbeispiel das Fachwerk werkgetreu ergänzen und/oder Farb-Fassungen sichern. Gelegentlich werden auch aufwendige, bauzeitliche Raumfassungen vorgeschrieben, die das Erscheinungsbild abrunden. Es beschränkt sich aber nicht auf „kleinere Arbeiten, sondern kann zu Beispiel auch große Teile von historischen Dachstühlen u. a. betreffen. Wer diese hoch qualifizierten Arbeitstechniken kennen gelernt hat, der weiß, wie viel Arbeit schon in kleinen Flächen stecken kann. Die Zuschüsse zu den Restaurierungskosten sind leider oftmals sehr gering. Die Rettung kulturhistorisch wertvoller Gebäude kann damit kostenintensiver werden, als anfänglich vermutet – oft genug lohnt es sich ja. Es ist einfach ein Stück Lebensqualität, ein einzigartiges Ambiente zu erleben, das echte Baudenkmäler bieten.

Aber da ist noch das eigentliche Problem: Dieser „Mehraufwand“ kann schnell den Rahmen der versicherten Kosten sprengen, wenn nur die „normalen“ Sanierungskosten versichert worden sind. Wenn der Leistungspunkt in den Tarif-Bedingungen beschrieben ist, wird die Absicherung des „Mehraufwands infolge behördlicher Auflagen“ vielfach auf wenige Prozent begrenzt. Viele Versicherungsgesellschaften bieten Tarife an, die eine uneingeschränkte Übernahme dieser Kosten versichern. Gerade in den oben angeführten öffentlichen „Schutz“-Bereichen und ähnlichen, die einen solchen „Mehraufwand durch behördliche Auflagen“ auslösen können, sollten Hauseigentümer auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten.


Hermann Schubach M.A.
www.hermann-schubach.de
E-Mail
Frischstrasse 20
86161 Augsburg
Telefon: 0821-2795-891
Telefax: 0821-2795-893
Mobil: 0172 - 83 20 371

Herr Schubach ist Mitglied der IMMOJURIS LTD

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