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Solarstrom braucht eigenen Versicherungsschutz

Bild: Solarstrom braucht eigenen Versicherungsschutz

(openPR) Bonn, 16. Mai 2011: Private Haushalte, die sich für eine eigene Photovoltaikanlage entscheiden, sollten darauf achten, dass diese gegen äußere Schädigungen versichert ist. Hingegen vieler Annahmen deckt eine Wohngebäudeversicherung Schäden an den Anlagen grundsätzlich nicht komplett ab und bietet nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen.

Deutlich mehr Leistungsumfang
“Eine spezielle Solar- oder Photovoltaikversicherung bietet einen deutlich höheren Leistungsumfang als eine normale Wohngebäudeversicherung“, so Dr. Stefan Kutz, Vorstandsmitglied der Zurich Gruppe Deutschland. „Über die klassische Deckung der Wohngebäudeversicherung hinaus, bietet die Zurich Solarversicherung Versicherungsschutz bei Überspannungsschäden jeder Art sowie Kurzschluss-, Überstrom-, Konstruktions-, Material-, Ausführungs- und Bedienungsfehler, bis hin zur Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter an der Anlage.“

Ertragsausfall ebenfalls abgesichert
Da Besitzern einer Photovoltaikanlage der ins öffentliche Netz eingespeiste Solarstrom vergütet wird, kann es durch den Ausfall einer Photovoltaikanlage zum Ertragsausfall kommen. Im Rahmen der Zurich Solarversicherung besteht auch in diesem Fall Versicherungsschutz für den Ertragsausfall, und zwar für eine Haftzeit bis zu 6 Monaten.

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