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Menschenrecht oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit?

01.10.201208:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Menschenrecht oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit?

(openPR) Stresemann Stiftung fordert auf internationaler OSZE-Konferenz Achtung der Meinungsfreiheit

Berlin/Jena, 1. Oktober 2012 – Vor einigen Tagen verlangte der türkische Premierminister Recep Tayyip Erdogan, „Islamophobie als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ aufzufassen. Journalisten sagte er, es sei ihm gelungen, „Islamophobie als ein Hassverbrechen in die finale Stellungnahme eines internationalen Treffens in Warschau einzufügen“, womit nur die derzeitige Menschenrechtskonferenz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) gemeint sein kann.

„Mit Erstaunen und Erschrecken nehmen wir diese Äußerungen wahr, widersprechen sie doch dem grundsätzlichen Gedanken, der hinter den allgemeinen Menschenrechten steht“, stellte Felix Strüning, Geschäftsführer der STRESEMANN STIFTUNG fest. „Erst dadurch wird aber eine Definition von ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘ möglich.“

Deswegen hat die STRESEMANN STIFTUNG in einem auf Deutsch und Englisch veröffentlichten Papier drei Empfehlungen an die teilnehmenden Staaten der OSZE ausgesprochen:

1) Die Begriffe „Hassverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ sollten nur gemäß Artikel 7 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs angewandt werden, vor allem um eine Relativierung der NS-Verbrechen zu verhindern;

2) Menschenrechte gelten nur für Menschen, nicht aber für Götter/Religionen, demzufolge stellt deren Ehre kein Rechtsgut dar, das verletzt werden kann;

3) Meinungsfreiheit darf nur von einem unabhängigen Gericht und nur dort beschnitten werden, wo sie ausdrücklich die Freiheit Dritter verletzt, namentlich Aufrufe zu Gewalt (Verletzung des gesellschaftlichen Friedensgebots und des staatlichen Gewaltmonopols); vorsätzliche und direkte Diffamierung anderer; Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer.

„Alle Umfragen des letzten Jahrzehnts haben gezeigt, dass die Menschen in Europa vor allem die Ideologie des Islams ablehnen, nicht aber die Muslime als Gläubige“, so Strüning weiter. „Von ‚Islamophobie‘ im Sinne einer ‚unbegründeten Angst‘ kann also keinesfalls gesprochen werden. Ganz zu schweigen von einem systematischen Entzug der Grundrechte, der für ein ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘ nach internationalem Recht vorliegen müsste.“

Sie finden das Papier mit den Empfehlungen online unter www.stresemann-stiftung.de/osze2012

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