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NRW-Landtag berät über Tierschutz-Verbandsklage

13.09.201214:10 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Pressemitteilung
Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

13.09.2012

NRW-Landtag berät über Tierschutz-Verbandsklage



Das einwohnerstärkste Bundesland Nordrhein-Westfalen berät ab heute im Landtag über die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte lobt den Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung und ist zuversichtlich, dass er noch in diesem Jahr verabschiedet wird. Anerkannte Tierschutzorganisationen hätten dann die Möglichkeit, die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz) von Verwaltungsgerichten überprüfen zu lassen. Damit würde ein gravierender Mangel beseitigt, denn bisher können nur Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen klagen.

„Die Tierschutz-Verbandsklage gibt den Tieren ein Stück Gerechtigkeit, denn sie ist das einzige Gegengewicht zum Klagerecht der Tiernutzer. Sie entspricht auch dem Willen des Grundgesetzes, das fordert, die Macht in eine gesetzgebende, ausführende und rechtsprechende Gewalt zu teilen. Dem Tierschutz fehlt bekanntermaßen die Judikative“, so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellv. Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Mit der Vorlage des Gesetzentwurfes aus der Feder des grünen Umweltministers Johannes Remmel hat die rot-grüne Landesregierung ein Wahlversprechen und eine Koalitionsvereinbarung eingelöst. Laut Bundesverband ist die NRW-Vorlage richtungsweisend, so dass sich andere Bundesländer daran orientieren sollten.

Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Wie sehr sie auch von der Bevölkerung gewünscht wird, belegen z. B. die mehr als 25.000 Unterschriften, die der Bundesverband und sein Siegener Mitgliedsverein Die Tierfreunde im November 2011 im NRW-Landtag übergeben haben.

Nur die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden – sozusagen als Anwalt der Tiere – tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Klagerecht kann auf Landes- wie Bundesebene ermöglicht werden. Bremen etablierte es 2007 als erstes. Das Einführungsvorhaben steht derzeit in den Koalitionsverträgen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und des Saarlands.

Gesetzentwurf zur NRW-Tierschutz-Verbandsklage: www.tierschutzwatch.de
http://www.tierschutzwatch.de/index.php?Itemid=6&option=com_zoo&view=item&category_id=236&item_id=473

Informationen: www.verbandsklage.tierrechte.de

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