openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Keine Abmahnung nach Datenschutzverstoß?

14.08.201212:14 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Keine Abmahnung nach Datenschutzverstoß?

(openPR) Eine nach wie vor strittige Frage: Darf ein Wettbewerber einen anderen abmahnen, wenn letzterer gegen Datenschutzvorschriften verstößt, also zum Beispiel wenn ein Webseitenbetreiber keine Datenschutzerklärung vorhält?

Es gibt Urteile in beide Richtungen. Langsam als herrschende Meinung zu verfestigen scheint sich aber die Ansicht, nachdem eine Abmahnung unzulässig ist.

Zur Begründung wird angeführt, dass es sich bei den Datenschutzvorschriften nicht um Regelungen des Marktverhaltens geht. Und nur Verstöße gegen solche Marktverhaltensregeln dürfen von Wettbewerbern abgemahnt werden.

So hat jetzt auch das OLG München in einem Urteil entschieden. Das Gericht hat die Frage, ob im vorliegenden Fall überhaupt ein Datenschutzverstoß vorlag im Ergebnis dahinstehen lassen und einzig gedanklich am Schutzzweck des Datenschutzrechts angeknüpft. Nach Auffassung des Gerichts ist das Datenschutzrecht Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und schützt ganz allgemein diese Individualrechtsposition. Es geht, so führt das Gericht weiter aus, dabei nicht um den Schutz des Einzelnen in seiner Rolle als Marktteilnehmer. Daher sind die Datenschutzbestimmungen nicht als Marktverhaltensregeln im Sinne des Wettbewerbsrechts anzusehen, so dass aus diesem Grund ein Wettbewerbsverstoß ausscheidet.

(OLG München, Urteil vom 12.01.2012 – 29 U 3926/11)

Unsere Meinung

Das Urteil darf nicht als Freifahrtschein missverstanden werden. Zum Einen gibt es eben auch andere Urteile, die die Abmahnmöglichkeit bejahen. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind daher auch nach der Entscheidung aus München nicht auszuschließen.

Zum Anderen aber stellt ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht stets mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar, ist also bußgeldbewehrt.

Und: Datenschutzverstöße können heutzutage nachhaltig das Ansehen und den Ruf eines Unternehmens in der Öffentlichkeit beeinträchtigen.

Sie haben Fragen zum Datenschutz?
Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 655484
 112

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Keine Abmahnung nach Datenschutzverstoß?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Bild: Wer haftet bei Ausrutschen auf nassem Boden?Bild: Wer haftet bei Ausrutschen auf nassem Boden?
Wer haftet bei Ausrutschen auf nassem Boden?
Nicht nur bei Regen, auch im Winter ist der Boden oft nass. Meistens ist damit auch der Boden im Eingangsbereich einer Location, eines Supermarktes, einer Apotheke usw. betroffen. Passiert es, dass ein Besucher ausrutscht, stellt sich oft die Frage, ob der Eigentümer bzw. Veranstalter das hätte verhindern müssen (und können). Die Gerichte unterscheiden tatsächlich: Muss der durchschnittlich aufmerksame Gast ggf. damit rechnen, dass es im Eingangsbereich rutschig ist? Z.B. weil es draußen regnet oder schneit und damit auf der Hand liegt, das…
Bild: Im Reiserecht stehen Änderungen bevorBild: Im Reiserecht stehen Änderungen bevor
Im Reiserecht stehen Änderungen bevor
Erhebliche Änderungen kommen im Reiserecht auf uns zu, d.h. für alle, die als Reiseveranstalter, Reisevermittler o.Ä. tätig sind. Hier ein paar der wesentlichen Änderungen, die sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befinden: Anwendbarkeit des Reiserechts Der Begriff „Pauschalreisevertrag“ wird künftig anstelle des „Reisevertrages“ gelten. Die besonderen Vorschriften über Pauschalreiseverträge (siehe ab § 651a BGB-E) sollen künftig ausdrücklich nicht gelten für Reisen (siehe § 651a Absatz 4 BGB-E), die • nur gelegentlich, nicht zum …

Das könnte Sie auch interessieren:

Verhaltensbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
… können z.B.:eigenmächtiger Urlaubsantrittwiederholte UnpünktlichkeitWeigerung, Überstunden zu leisten trotz (tarif-)vertraglicher Verpflichtung hierzuArbeitsverweigerung (grundlos)Verletzen von  VerschwiegenheitsverpflichtungDatenschutzverstoß etc.Verstöße gegen die betriebliche OrdnungAuch die nachhaltige Störung des innerbetrieblichen Friedens durch den …
Bild: Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter für den Handel?Bild: Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter für den Handel?
Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter für den Handel?
… an alles gedacht ist, was den Datenschutz betrifft, und dies auch entsprechend dokumentiert wird. Reden wir einmal über die Gefahren. Welche Folgen kann ein Datenschutzverstoß im Handel haben?Ein Datenschutzverstoß kann für Händler schwerwiegende Folgen haben. Neben den möglichen finanziellen Strafen und rechtlichen Konsequenzen kann es dabei zu einem …
Aktueller kostenloser Online-Ratgeber zum Thema 'Abmahnung Filesharing über Tauschbörsen im Internet'
Aktueller kostenloser Online-Ratgeber zum Thema 'Abmahnung Filesharing über Tauschbörsen im Internet'
Berlin, 30.07.2015. Die Kanzlei Hollweck aus Berlin hat ihren Ratgeber zum Thema "Abmahnung Filesharing" ergänzt und erweitert. Der kostenlose Online-Ratgeber geht nun auf die aktuellsten Gerichtsurteile im Bereich Abmahnung & Filesharing ein und berücksichtigt die aktuell gegebene Gesetzeslage. Es handelt sich damit um den aktuellsten und umfangreichsten …
Bild: Datenschutzverstoß: E-Mail-Fehlbedienung zieht hohe Bußgeldstrafe nach sichBild: Datenschutzverstoß: E-Mail-Fehlbedienung zieht hohe Bußgeldstrafe nach sich
Datenschutzverstoß: E-Mail-Fehlbedienung zieht hohe Bußgeldstrafe nach sich
… Voraussetzungen lagen im vorliegenden Sachverhalt nicht vor. Die Verwendung dieses offenen E-Mail-Verteilers (Eintragung der E-Mail- Adressen in das "AN-Feld") stellte damit einen Datenschutzverstoß dar, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Obwohl das BayLDA einräumte, dass ein derartiger Verstoß sehr schnell und fahrlässig geschehen könne, müssten …
Bild: Abmahnung muss inhaltlich bestimmt sein - MTR LegalBild: Abmahnung muss inhaltlich bestimmt sein - MTR Legal
Abmahnung muss inhaltlich bestimmt sein - MTR Legal
Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf zur Wirksamkeit einer AbmahnungDie Abmahnung ist im Arbeitsrecht ein wichtiges Instrument, um den Arbeitnehmer auf die Einhaltung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten hinzuweisen. Außerdem kann sie oft die Voraussetzung für eine Kündigung sein. Damit eine Abmahnung wirksam ausgesprochen wurde, muss sie allerdings …
Bild: Die arbeitsrechtliche AbmahnungBild: Die arbeitsrechtliche Abmahnung
Die arbeitsrechtliche Abmahnung
… Missbrauch von Kontrolleinrichtungen, Tätlichkeiten und Beleidigungen von Vorgesetzten und Kollegen und andere unerlaubte Handlungen zum Nachteil des Arbeitgebers) in Betracht. Eine Abmahnung liegt also vor, wenn der Arbeitgeber Vertragsverstöße bzw. Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers beanstandet und den Arbeitnehmer darauf hinweist, dass im Falle …
Bild: Erste Gerichtsentscheidung: Like-Button ohne Datenschutzerklärung ist nicht wettbewerbswidrig, ABER…Bild: Erste Gerichtsentscheidung: Like-Button ohne Datenschutzerklärung ist nicht wettbewerbswidrig, ABER…
Erste Gerichtsentscheidung: Like-Button ohne Datenschutzerklärung ist nicht wettbewerbswidrig, ABER…
… die Entscheidung in einem Schnellverfahren und letztendlich sagte das Gericht nur, 3. dass eine Abmahnung durch Konkurrenten nicht möglich ist. Dass kein Datenschutzverstoß vorliegt und auch Individuen keine Abmahnungen aussprechen könnten, sagte das Gericht nicht. Das bedeutet, ein gewiefter Konkurrent lässt nicht im Namen seines Unternehmens abmahnen, …
Bild: Abmahnung eines Vereins oder Vorstandes wegen Urheberrechtsverletzung im InternetBild: Abmahnung eines Vereins oder Vorstandes wegen Urheberrechtsverletzung im Internet
Abmahnung eines Vereins oder Vorstandes wegen Urheberrechtsverletzung im Internet
… systematisch nach Urheberrechtsverletzungen gesucht. Wird dabei ein z.B. ein unerlaubt verwendeter Stadtplanausschnitt gefunden oder ein illegaler Musikdownload festgestellt, kann schnell eine Abmahnung im Briefkasten liegen. Auch ein Verein oder sein Vorstand persönlich kann Adressat einer solchen Abmahnung sein. Der Verein DEUTSCHES EHRENAMT e.V., …
Bild: Beim nächsten Mal zahlt der Unternehmer die StrafeBild: Beim nächsten Mal zahlt der Unternehmer die Strafe
Beim nächsten Mal zahlt der Unternehmer die Strafe
… Unternehmen gelebt, überprüft und weiter entwickelt werden muss. In dem vorliegenden Fall hat das BayLDA deutlich unterstrichen, dass es sich um einen Datenschutzverstoß handelt. Hier sind personenbezogene E-Mail-Adressen in ganz erheblichem Umfange weitergegeben worden. Das BayLDA wertet das nicht mehr als datenschutzrechtliche Unzulässigkeit, die bisher …
Bild: Urteil zum Like-Button bestätigt – Wettbewerber können nicht abmahnenBild: Urteil zum Like-Button bestätigt – Wettbewerber können nicht abmahnen
Urteil zum Like-Button bestätigt – Wettbewerber können nicht abmahnen
… angezweifelt wird, 2. das Gericht sagte zwar, dass eine Abmahnung durch Konkurrenten nicht möglich ist, jedoch legte es nahe, 3. dass ein Datenschutzverstoß vorliegt, so dass Privatpersonen abmahnen oder klagen könnten. Zum Beispiel könnten Konkurrenten zwar nicht als Unternehmer abmahnen, aber als Privatpersonen. Ferner sind behördliche Bußgelder möglich …
Sie lesen gerade: Keine Abmahnung nach Datenschutzverstoß?