Schiffsfonds MT „King Edwin“ ist insolvent
(openPR) Die Krise auf dem Schifffondsmarkt findet stetig neue Opfer. Nun musste ein weiterer Schiffsfonds Insolvenz anmelden. Der Schiffsfonds MT „King Edwin“ stellte kürzlich einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Hamburg. Der Fonds mit 400 Anlegern hatte bereits seit einiger Zeit mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die betroffenen Anleger müssen demgemäß mit erheblichen Verlusten bis zum Totalverlust rechnen. Sie können diesen Schaden aber wenigstens teilweise kompensieren, soweit ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen zustehen. Nach der aktuellen Rechtsprechung bestehen beispielsweise für die Anlagevermittler erhebliche Aufklärungs- und Informationspflichten gegenüber den Anlegern. Konkret müssen die Berater bei der Vermittlung und Empfehlung über alle bestehenden Risiken des Fonds ausführlich und verständlich aufklären. Wenn sie es nicht tun, so machen sie sich eventuell schadensersatzpflichtig. Der betroffene Anleger kann in diesem Fall die Rückabwicklung der Beteiligung und Auszahlung der investierten Einlage geltend machen. Besonders interessant sind Fälle, in denen der Anleger die Beteiligung bei einer Bankberatung erworben hat. Hier sollte in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Betroffene Anleger sollten ihre rechtliche Situation umgehend von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.
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Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.
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