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Vorziehen der Steuerreform 2005 auf 2004 solide finanziert

28.04.200423:51 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 13. August 2003

Zum heutigen Beschluß eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (HbeglG 2004) teilt das Bundesministerium der Finanzen mit:

Das Haushaltsbegleitgesetz regelt mit wesentlichen Elementen das von der Bundesregierung am 2. Juli 2003 beschlossene Haushaltsstabilisierungskonzept 2004 sowie das Vorziehen der letzten Steuerentlastungsstufe von 2005 auf 2004.



Die im Entwurf des HBegl2004 enthaltenen Regelungen mit besonderem Gewicht sind:

* Das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform von 2005 auf 2004. Die Bündelung der letzten beiden Stufen der Steuerreform führt zu einer spürbaren Entlastung von Bürgern und Unternehmen im Umfang von insgesamt 21,8 Mrd. EUR.

* Der Wegfall sowohl der Eigenheimzulage als auch der Wohnungsbauprämie für Neufälle ab 2004. Stattdessen wird ein Zuschussprogramm zur Strukturverbesserung in Städten eingeführt, für das der Bund 25 % seiner bis zum Jahr 2011 durch den Wegfall der Eigenheimzulage erzielten Einsparungen zur Verfügung stellt.

* Die Begrenzung der Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf 0,40 EUR für Entfernungen ab dem 21. Kilometer.

* Der Wegfall der bisherigen Halbjahresregelung für Absetzungen für Abnutzungen (AfA) und das Abschmelzen des Haushaltsfreibetrages - entsprechend der vorgezogenen dritten Entlastungsstufe - bereits ab 2004.

* Die vorgesehene Rückführung der Vergütung der Mineralölsteuer für in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Dieselkraftstoffe.

* Die Reduzierung der allgemeinen Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung um jährlich 2 Mrd. EUR.

* Die Begrenzung des Weihnachtsgeldes auf 50 v. H. der monatlichen Versorgungsbezüge bei Versorgungsempfängern des Bundes; die Streichung des Urlaubsgeldes und die Rückführung des Weihnachtsgeldes auf 60 v. H. eines Monatsbezuges bei aktiven Beamten, Richtern und Soldaten des Bundes.

* Die Absenkung der Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld während der ersten 6 Monate und die Reduzierung der Defizithaftung des Bundes für die Leistungsausgaben im Bereich der Krankenversicherungen der Landwirte.

Die Überwindung der Wachstumsschwäche in Deutschland ist vorrangiges Ziel der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik und liegt in der gesamtstaatlichen Verantwortung von Bund, Ländern und Gemeinden. Nur gemeinsam können die Rahmenbedingungen für mehr Investitionen und mehr privaten Konsum geschaffen werden. Das tiefgreifende Modernisierungsprogramm der Bundesregierung beruht auf einem Dreiklang von Strukturreformen, Haushaltskonsolidierung und Wachstumsimpuls.

Mit dem Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 werden positive Impulse für den privaten Konsum und die Investitionsbereitschaft gesetzt und damit die Wachstumskräfte gestärkt. Auf der Angebotsseite der Volkswirtschaft führt die Steuerreform ebenfalls zu positiven Effekten. Die Senkung des Eingangssteuersatzes gibt einen zusätzlichen Anreiz zur Arbeitsaufnahme im Niedriglohnbereich und wird damit auch zu einem Abbau von Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft beitragen.

Das Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 führt für Bund, Länder und Gemeinden zu einer einmaligen Zusatzbelastung von 15,6 Mrd. EUR in 2004 (davon Anteil Länder und Gemeinden: 8,5 Mrd. EUR). Diesem einmaligen Betrag stehen bereits im Jahr 2004 die Entlastungswirkungen des Haushaltsstabilisierungskonzepts gegenüber. Ab 2005 ist die bereits im Jahre 2000 vom Gesetzgeber beschlossene Steuerreform in der Steuerschätzung und den öffentlichen Haushalten berücksichtigt.

Der Bund wird die Einmalbelastung aus dem Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform teils durch Privatisierungseinnahmen (voraussichtlich 2 Mrd. EUR), teils durch eine höhere Nettokreditaufnahme ausgleichen.

Die sich hieraus ergebenden zusätzlichen Zinsausgaben werden dauerhaft durch Änderungen des Umsatzsteuergesetzes finanziert. Auf dieser Grundlage kann die im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2004 vorgesehene Neuverschuldung von 30,8 Mrd. EUR auf knapp 29 Mrd. EUR sinken.

Gesamtwirkungen von Haushaltskonsolidierungskonzept, Steuerreform und Strukturreformen der Agenda 2010 auf den öffentlichen Gesamthaushalt

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