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Gesetzliche Spielräume nutzen – auch in Hessen

29.09.200514:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Flüchtlingsrat: Hessen ist bundesweit Schlusslicht bei der Umsetzung humanitärer Regelungen des Zuwanderungsgesetzes

Allein in Hessen 15.000 Geduldete

Flüchtlingsrat appelliert an Innenminister Bouffier, sich für Bleiberechtsregelung einzusetzen





Als im letzten Jahr das Zuwanderungsgesetz beschlossen wurde, war es die erklärte Absicht, damit die sogenannten Kettenduldungen abzuschaffen. Nach 18 Monaten sollen die Betroffenen demnach eine Aufenthaltserlaubnis erhalten – zumindest in der Theorie. In Hessen allerdings werden diese gesetzlichen Möglichkeiten dazu so gut wie gar nicht genutzt, kritisiert der Hessische Flüchtlingsrat zum morgigen Tag des Flüchtlings.

Ursache hierfür ist ein Erlass des Hessischen Innenministeriums, mit dem klargestellt wird, wie das Gesetz in Hessen zu interpretieren ist: so restriktiv wie möglich.
In diesem Erlass werden bestimmte Gründe aufgezählt, aus denen heraus Menschen sich geduldet in Deutschland aufhalten – also aus irgend welchen Gründen nicht abgeschoben werden können – und festgelegt, dass Menschen mit diesen Duldungsgründen auch weiterhin nur geduldet werden und keine Aufenthaltserlaubnis bekommen sollen. Leider wird die übergroße Mehrheit der Geduldeten aus einem ebendieser Gründe geduldet, z.B. wegen schwerer Krankheit, so dass so gut wie alle Geduldeten in Hessen von vornherein von der Regelung ausgeschlossen sind.
„Es kann keinesfalls im Willen des Gesetzgebers gelegen haben, eine Regelung zur Abschaffung der unwürdigen Kettenduldungen zu finden, welche dann nicht zur Anwendung kommt“, kommentiert Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates, die hessische Praxis.
Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick über den Rhein: In Rheinland-Pfalz wurden allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres über 700 Aufenthaltserlaubnisse nach dieser Regelung des §25 des Aufenthaltsgesetzes ausgestellt.

Aber nicht nur bei der Abschaffung der Kettenduldungen, auch beim Thema Härtefallkommission ist Hessen bundesweit Schlusslicht. Während die meisten anderen Bundesländer Härtefallkommissionen einrichteten, in denen auch Wohlfahrtsverbände und NGOs vertreten sind, verzichtete Hessen auf diesen externen Sachverstand völlig und deklarierte den Petitionsausschuss des Landtags zur Härtefallkommission um. So gibt es statt einer humanitären Kommission ein politisches Gremium – mit absoluter Mehrheit der CDU und versehen mit diversen Ausschlussgründen. Dies schlägt sich auch in der Bilanz nieder: Zu den bundesweit bislang weit über dreihundert anerkannten Härtefällen steuert Hessen lediglich einen einzigen bei.
„Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Politik auf dem Rücken der Betroffenen betrieben wird. Die Möglichkeiten zur Lösung humanitärer Härtefälle sind da, bloß angewandt werden sie kaum“, so Scherenberg weiter.

In Hessen leben etwa 15.000 Menschen, die lediglich geduldet sind, die meisten von ihnen schon seit vielen Jahren. Unter ihnen sind auch viele Familien mit Kindern, welche z.T. hier geboren und aufgewachsen sind und nach Ansicht der Behörden trotzdem nicht hier her gehören. Für diese Menschen fordern Flüchtlingsorganisationen und Wohlfahrtsverbände schon seit Jahren eine großzügige Bleiberechtsregelung. Bislang scheiterte eine solche Regelung immer am Widerstand der unionsgeführten Bundesländer.
Aus diesem Grund appelliert der Hessische Flüchtlingsrat an Innenminister Bouffier, auf der nächstem Innenministerkonferenz im Dezember das Lager der Blockierer zu verlassen und sich für eine Bleiberechtsregelung einzusetzen.
„Diese Menschen haben das Recht auf ein Leben in Sicherheit und Würde – und zwar in Deutschland. Sie gehören hier her und brauchen endlich eine Perspektive. Sie können ihnen diese Perspektive geben!“, fordert Scherenberg den Innenminister auf.



Gez. Timmo Scherenberg,
Geschäftsführer Hessischer Flüchtlingsrat



***

Hessischer Flüchtlingsrat
Frankfurter Str. 46
35037 Marburg

Tel: 06421/166 902
Mail: E-Mail

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