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Beamtenkinder in Hessen: Kein Zugang zur Beihilfe

Bild: Beamtenkinder in Hessen: Kein Zugang zur Beihilfe
Markus Herrmann, Geschäftsführer
Markus Herrmann, Geschäftsführer

(openPR) Leverkusen / Wiesbaden. Kinder von Beamten in Hessen, bei denen der andere Elternteil gesetzlich versichert ist, haben keinen Anspruch auf Beihilfe. Anders als in anderen Bundesländern müssen die Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden, auch wenn den Eltern die bessere Versorgung über die Beihilfe lieber wäre. Um diese Vorteile nutzen zu können, bedarf es eines wenig bekannten Umweges.

Das Team von Leni, Leon & die Luchse – die Experten für Kinderkrankenversicherungen - haben ein Modell gefunden, wie Beamte in Hessen ihre Kinder auf Beihilfeniveau versichern können - und das oft sogar zu einem noch günstigeren Beitrag. Das Prinzip: Das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Teil der privaten ärztlichen Leistungen. Die private Zusatzversicherung übernimmt den Restbetrag.

Geschäftsführer Markus Herrmann betont: „Die Kombination der wenig bekannten Kostenerstattung mit der privaten Kinderkrankenversicherung ist für Beamtenkinder in Hessen eine besonders attraktive Variante.“

Die meisten Versicherer erlauben nur die klassischen Kombinationen von Beihilfe und privater Versicherung oder GKV und Zusatzversicherung. Für die Kombination mit der Kostenerstattung kommen für Kinder nur sehr wenige Anbieter in Frage. “Die bei Beamten beliebte Debeka bietet das Verfahren nicht an – deswegen kennt das auch kaum jemand”, ergänzt Herrmann. “Als ungebundener Spezialist für Kinderkrankenversicherungen haben wir allerdings ein Lösungspaket für die besonderen Regeln in Hessen entwickelt.”

Mehr zu Kinderprivatversicherung von Beamten in Hessen unter https://www.kinder-privat-versichern.de/beamte-beihilfe-fuer-kinder/beihilfe-fuer-kinder-in-hessen/.

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