(openPR) Die Verbraucherpreise steigen weiter und belasten das finanzielle Budget der meisten Haushalte. Dabei sind die Preistreiber Strom, Öl und Versicherungen. Deshalb raten viele Experten dazu, die Tarife zu vergleichen. Die Verbraucher, die das nicht unternehmen, müssen mit den teuren Preisen leben. Bei dem Versicherungsvergleich stellt sich oft heraus, dass die Tarife oft überteuert sind. Das ist besonders zu Beginn eines jeden Jahres so. Einige Krankenversicherungen erhöhen ihre Prämien und hier hat der Versicherte die Möglichkeit diese Police zu kündigen. Das erfolgt oft bei der Privaten Krankenkasse und hier sollte aber ein Versicherungsvergleich vorgenommen werden.
Wer ist betroffen in der PKV?
In der Regel sind in einer Privaten Krankenversicherung die Statusgruppe Beamte, Selbstständige und Freiberufler versichert. Diese Versicherten brauchen keinen Verdienstnachweis vorlegen. Anders verhält sich das bei den Angestellten und hier dürfen nur die besser verdienenden Angestellten Mitglied einer Privaten Krankenversicherung werden. So liegt die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2014 bei 53.500 Euro. Wird diese Summe erreicht, dann kann der Angestellte von der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung wechseln. Aber bevor hier der Wechsel erfolgt, sollte der Angestellte einen Tarifvergleich durchführen lassen. Das erfolgt heute im Internet und hier gibt es die Agentur: Bruns Versicherungsmakler- Experte für PKV Beamte. Das ist ein unabhängiger Versicherungsmakler und hier gibt es die Tarifvergleiche unter 40 Privaten Krankenversicherungen. Natürlich liegt der Schwerpunkt auf der Statusgruppe der Beamten.
http://www.bruns-versicherungsmakler.de/vergleich-krankenversicherung-beamte
Beamte: Gesetzliche oder Private Krankenversicherung?
Die Beamten können in der gesetzlichen aber auch in der Privaten Krankenversicherung Mitglied werden. Aber ein Vergleich zeigt, warum die meisten Beamten Mitglied in einer Privaten Krankenversicherung sind. In der gesetzlichen Krankenversicherung muss der Beamte den vollen Mitgliedsbeitrag zahlen. Hier bekommen die Angestellten und Arbeiter von ihrem Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss. Die Arbeitgeber überweisen jeden Monat bis zu 50 % des Mitgliedsbeitrages ihrer Mitarbeiter an die gesetzliche Krankenversicherung. Bei einer Privaten Gesellschaft erhält der Beamte eine Beihilfe. Das ist ein Zuschuss des Dienstherrn des Beamten, der zugleich Arbeitgeber ist. Auf diese Beihilfe besitzen die Beamten einen gesetzlichen Anspruch. Dieser wird in den Beihilfeverordnungen der Bundesländer und beim Bund geregelt. So erhält der Beamte eine Beihilfe von 50 Prozent. Befinden sich Kinder im Haushalt des Beamten, dann steigt diese Beihilfe auf 70 Prozent an. Das bedeutet im Umkehrschluss, die Beamten müssen sich nur 30 oder 50 Prozent bei einer Privaten Krankenkasse versichern lassen. Das ist ein enormer finanzieller Anreiz der Beamten Mitglied in einer Privaten Krankenkasse zu werden.
Wann einen Tarifvergleich unternehmen?
Jeder Beamte sollte in regelmäßigen Abständen einen Tarifvergleich unternehmen. Für diesen Vergleich ist es gut, einen unabhängigen Versicherungsmakler zu beauftragen. Hier ist der Vorteil, diese Agenturen besitzen einen Zugang zu mindestens 40 Privaten Krankenversicherungen. So hat die Agentur: Bruns Versicherungsmakler- Experte für PKV Beamte in der Vergangenheit viele Tarifvergleiche unternommen. Die Referenzen zahlreicher Kunden beweisen, dass diese kostenlose Tarifvergleiche mit großer Sorgfalt unternommen werden. Gerade die Beamten, die von der Beitragsanpassung betroffen sind, beauftragen diese Agentur mit einem Tarifvergleich. Einige Private Krankenversicherungen sind gezwungen, ihre Beiträge zu erhöhen. Dafür existieren zwei Gründe. Ein Grund ist der demografische Wandel und hier werden die Versicherten älter, aber nicht gesünder. Es fehlen einfach junge Leute, die in die Krankenversicherungen einzahlen. Ein weiterer Grund ist die Kostenexplosion der medizinischen Geräte und Medikamente. Die Beamten, die von einer Beitragsanpassung betroffen sind, sollten den Kopf nicht in den Sand stecken. Auch mit einer Kündigung der Privaten Krankenversicherung sollte nicht überstürzt werden. Es reicht oft aus, den Tarif innerhalb der Privaten Krankenversicherung zu wechseln. Besonders für ältere Beamte ist das ein großer Vorteil. Bei einem Wechsel der Privaten Krankenversicherung geht oft ein Teil der Altersrückstellung verloren und auf dieses Geld möchte keiner verzichten. Aber auf all diese Fragen besitzt die Agentur: Bruns Versicherungsmakler- Experte für PKV Beamte die richtige Antwort.





