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Herausforderung: Kinder in Regenbogenfamilien versichern

Bild: Herausforderung: Kinder in Regenbogenfamilien versichern
Sarah Henry, Berlin
Sarah Henry, Berlin

(openPR) Leverkusen/Berlin. Sarah Henry und ihre Partnerin kümmern sich in den Corona-Zeit abwechselnd um ihre gemeinsamen Zwillinge. Zwar ist das für beide beruflich und privat eine Herausforderung. Das lesbische Paar ist aber noch immer glücklich, dass sein Kinderwunsch erfüllt wurde. Ein Problem war die Krankenversicherung ihrer Kinder. Mithilfe kompetenter Beratung wurde eine Lösung für die Regenbogenfamilie gefunden.

„Gina und ich haben 2017 geheiratet. Schnell war uns klar, dass wir ein gemeinsames Kind wollten. Für uns kam nur die künstliche Befruchtung in Form einer halbanonymen Samenspende infrage“, blickt Sarah Henry, Inhaberin einer Praxis für Ergotherapie, zurück. Künstliche Befruchtungen sind teuer, da es mehrerer Versuche bedarf. So kamen schnell 15.000 Euro zusammen.

Allerdings fanden sie keine Unterstützung bei der Versicherung: „Als Unternehmerin habe ich mich privat versichert. Die Rechtslage ist klar: Homosexuelle und unverheiratete heterosexuelle Paare bekommen keine finanzielle Hilfe. Daher haben wir die Kosten selbst getragen. Aber auch Rechnungen rund um die Behandlung mit Hormonen etc. wurden nicht übernommen.“ Markus Herrmann, Geschäftsführer bei Leni, Leon & die Luchse - den Experten für Kinderkrankenversicherungen –, führt dazu aus: “Leider haben wir Gina und Sarah erst während der Schwangerschaft kennen gelernt. Die tariflichen Leistungen für künstliche Befruchtungen fallen bei den privaten Versicherern zwischen 0 und 100 sehr unterschiedlich aus. Wir können diese Leistungsaussage für alle Interessierten schnell und kostenlos prüfen, um dem Kinderwunsch näher zu kommen.“

Nach sieben Versuchen funktionierte es. Sarah wurde mit Zwillingen schwanger.

Da Sarah als leibliche Mutter privat versichert ist, gab es in der Folge Probleme bei der gewünschten Versicherung der Kinder: „Meine Frau ist zwar gesetzlich versichert, sie wird aber nicht ab Geburt als Mutter unserer Kinder anerkannt – anders als der Vater bei heterosexuellen Paaren mit einer künstlichen Befruchtung. So musste die Versicherung der Kinder über mich privat laufen und wir konnten unsere Kinder nicht gesetzlich versichern.“

Ihr eigener privater Versicherer hat allerdings für Kinder keine attraktiven Tarife im Angebot. Erst mit der Hilfe des Teams von Leni, Leon & die Luchse konnte der richtige Versicherer ermittelt werden, bei dem Leistung und Kosten für die Kinder in einem guten Verhältnis stehen.

Markus Herrmann erläutert die Suche: „Kinder müssen nicht bei der privaten Krankenversicherung der Eltern versichert werden. Daher ist die Auswahl groß. Wir haben verschiedene Anbieter im Detail geprüft und die Leistungen dem Elternversicherer gegenübergestellt. Vor allem bei Zwillingen lohnt sich da ein genauer Blick in die Details.“

Sarah Henry sieht den Gesetzgeber gefordert: „Die Versicherungsgesetze sind oftmals sehr veraltet und auf den Mann als Vater und Ernährer abgestellt. Insbesondere die Regeln für homosexuelle Paare passen nicht mehr in diese Zeit. Hier bedarf es einer Öffnung insbesondere für verheiratete Frauen.“

Mehr zu den Optionen in der Kinderprivatversicherung unter www.kinder-privat-versichern.de.

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