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SuperSmoker® rettet E-Zigarette vor Verkaufsverbot

04.04.201215:22 UhrMode, Trends, Lifestyle
VG Köln: SuperSmoker® ist nicht von Verboten betroffen.
VG Köln: SuperSmoker® ist nicht von Verboten betroffen.

(openPR) Das Verwaltungsgericht Köln kommt ungewöhnlich kurzfristig zum Urteil, dass E-Zigaretten nicht als Arzneimittel einzuordnen seien und weiterhin frei verkäuflich sein können.

Die Moor and More AG aus Hohenfels, Anbieter der E-Zigarettenmarke „SuperSmoker®“, erhielt nun im Rahmen einer langjährigen Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland, stellvertretend das BfArM, ein klares Urteil für den uneingeschränkten Verkauf der E-Zigarette. In der Diskussion rund um das Thema E-Zigaretten bestätigt das Verwaltungsgericht Köln, dass die Produkte „SuperSmoker®“ die in Deutschland von der Moor and More AG vertrieben werden, auch mit Nikotin kein Arzneimittel und somit frei verkäuflich sind. Damit ist die Moor and More AG Vorreiter und die elektronische Zigarette „SuperSmoker®“ das erste Produkt, das nun weiter auf herkömmlichen Vertriebswegen verkauft werden kann.

Schon zu Beginn des letzten Verhandlungstags entschied das Gericht zügig über die eindeutige Zuständigkeit des BfArMs für eine Einstufung. Außerdem bestätigten zunächst sogar Vertreter des BfArMs, dass keinerlei Bedenken hinsichtlich der Einstufung von nikotinfreien Produkten von „SuperSmoker®“ – auch mit Blick auf das verwendete Propylenglycol – bestehen.

Eine Sprungrevision wurde seitens des BfArMs abgelehnt. Es ist davon auszugehen, dass Berufung eingelegt wird. Das dann als nächste Instanz zuständige OVG Münster befasst sich bereits im Rahmen eines weiteren Verfahrens mit ähnlicher Thematik und verweist darauf, dass Warnungen vor der elektrischen Zigarette rechtswidrig seien.

Das am Montag verkündete Urteil erfolgte ausgesprochen schnell. Für viele Vertriebspartner endet somit eine Phase der Unsicherheit, in der sie den Kundenwünschen nach dieser Alternative zum Rauchen nicht mehr nachkommen durften. In der Vergangenheit wurden von amtlicher Seite Verkaufsverbote ausgesprochen, die zu Irritationen und in einigen Regionen zu regelrechtem Verkaufsstopp führten. So wurden viele Kunden an den Geschäften abgewiesen und konnten nur in anderen Bundesländern Zugang zu e-Zigaretten erhalten. Besonders im Internet hat sich hierzu großer Unmut von tausenden Fans der E-Zigarette breit gemacht. Mit dem Urteil ist die E-Zigarette als Genuss für Hunderttausende gerettet.

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