E-Zigaretten und das Arzneimittelrecht
(openPR) Der gegenwärtige Boom von E – Zigaretten führte zu zahlreichen Streitigkeiten zwischen Ordnungsbehörden und Tabakwarenhändler. Die Behörden untersagten regelmäßig den Verkauf der E-Zigaretten und der zugehörigen Nikotin – Liquids unter Hinweis auf die fehlende arzneimittelrechtliche Zulassung.
Auch die Stadt Magdeburg hatte dem Betreiber eines Tabakwarengeschäfts den Verkauf der in E Zigaretten eingesetzten Liquids aus diesem Grund untersagt. Nachdem ein gegen das Verkaufsverbot beim Verwaltungsgericht Magdeburg gerichteter Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Erfolg geblieben war, gab das OVG Magdeburg dem Inhaber des Tabakwarengeschäfts nunmehr Recht. Es hat auf die Beschwerde des Unternehmers hin das Verkaufsverbot vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Bei dem Liquid handelt es sich um eine vorwiegend aus Propylenglycol, pflanzlichem Glycerin sowie Nahrungsmittelaromen und Nikotin bestehende Flüssigkeit. Diese wird – inklusive Nikotin - bei Gebrauch der E-Zigarette verdampft und inhaliert.
Nach Auffassung des OVG Magdeburg kann Nikotin zwar auch zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden. In der Anwendungsform der so genannten elektrischen Zigarette fehle es dem Nikotin jedoch an der für Einstufung als Arzneimittel erforderlichen therapeutischen oder vorbeugenden Zweckbestimmung (Beschl. v. 05.06.2012, Az.: 3 M 129/12). Der Tabakwarenhändler habe das Nikotion Liquid nicht mit einer Heilwirkung beworben und die Liquids seien auch sonst nicht als Arzneimittel einzustufen.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:RA Björn Weil
Frankfurter Straße 219
35398 Gießen
Tel.: 0641/97 24 88 11
Fax: 0641/97 24 88 13
Über das Unternehmen
Die in Gießen an der Lahn ansässige Anwaltskanzlei Weil vertritt Sie gerne in allen Fragen des Arzneimittel-/Apotheken-/Pharmarechts sowie im Bereich des Medizinrechts.
Der Inhaber der Kanzlei ging nach dem Abitur zunächst nach Hong Kong wo er eine Lehre zum Groß - und Außenhandelskaufmann absolvierte und sich insbesonere im Bereich der Medizintechnick engagierte.
Rechtsanwalt Weil studierte anschließend Rechtswissenschaften in Bayreuth und Gießen.
Nach seiner Anwaltszulassung absolvierte er noch den Fachanwaltslehrgang Medizinrecht und das Zusatzstudium "Pharma-/Apotheken-/ und Arzneimittelrecht" an der Philipps Universität Marburg.
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „E-Zigaretten und das Arzneimittelrecht“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.